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Geld
und Recht :: Arbeitsvertrag
Besseres Angebot bekommen
was nun?
Wie viele Verträge
wir abschließen, bleibt uns selbst überlassen.
Dieses Recht sichert uns die Vertragsfreiheit, die im
Grundgesetz verankert ist. Wir können auch mehrere
Arbeitsverträge zu gleichen Zeit abschließen.
Doch in der Regel können wir nur einen tatsächlich
erfüllen. Der Arbeitgeber, der auf unsere zugesicherte
Arbeitskraft verzichten muss, wird vermutlich Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Vertragsfreiheit hat also ihre Grenzen.
Zum Glück binden Sie
sich mit einem Arbeitsvertrag nicht auf alle Ewigkeit
an einen Arbeitgeber. Selbst unbefristete Verträge
können unter Einhaltung der gesetzlichen oder tarifvertraglichen
Kündigungsfrist aufgelöst werden. Die gesetzliche
Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende
(oder auch zum 15. eines Monats). Während der Probezeit
beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen.
Vertraglich können jedoch auch längere Fristen
vereinbart werden. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag also
sehr genau, bevor Sie ihn unterzeichnen. Achten Sie
darauf, dass für den Arbeitgeber die gleichen Fristen
gelten alles andere ist unzulässig.
Einen Arbeitsvertrag zu
kündigen, bevor Sie einen Job tatsächlich
antreten, ist grundsätzlich möglich
es sei denn, der Arbeitsvertrag schließt dies
von vornherein aus. Eine Kündigung muss immer schriftlich
erfolgen und auch die jeweilige Kündigungsfrist
muss berücksichtigt werden.
Schwieriger wird es, wenn
Sie einen befristeten Vertrag unterzeichnet haben und
am liebsten schon vor Antritt der Stelle kündigen
möchten. Denn die Laufzeit befristeter Verträge
ist von vornherein begrenzt und endet automatisch, ohne
dass eine Kündigung erforderlich wäre. Zur
Auflösung eines befristeten Vertrages bedarf es
einer ausserordentlichen Kündigung. Es muss also
ein wichtiger Grund vorliegen es sei denn, eine
ordentliche Kündigung ist laut Vertrag zulässig.
Ein besseres Jobangebot ist jedoch kein wichtiger Grund,
der die Kündigung eines bereits unterschriebenen
Vertrages rechtfertigen würde.
Wer also in der Zwickmühle
steckt, hat nur eine Möglichkeit das Gespräch
mit dem Arbeitgeber, dem Sie nun gerne eine Korb erteilen
würden. Mit viel Glück einigen Sie sich mit
Ihrem zukünftigen «Ex-Chef» und er
wird Sie von Ihren vertraglichen Pflichten entbinden.
Wenn nicht, haben Sie Pech. Dann müssen Sie zunächst
den weniger lukrativen Job antreten.
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