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Geld
und Recht :: Arbeitsvertrag
Wenn der Chef es sich anders
überlegt
Nicht nur Arbeitnehmer unterschreiben
Arbeitsverträge und überlegen es sich dann
doch anders auch Chefs können von Zweifeln
heimgesucht werden. Doch ebenso wie für Arbeitnehmer
gilt auch für Arbeitgeber «Vertrag ist Vertrag»
und dieser muss erfüllt werden. Eine Kündigung
ist also nicht ohne weiteres möglich.
Sollte die Lage der Firma
wirtschaftlich angeschlagen sein, müssen Sie damit
rechnen, dass man Sie bei Vertragsbeginn nicht gleich
durchstarten lässt. Ihr Chef kann Ihnen eine «Auszeit»
anbieten. Während dieser Phase müssen Sie
nicht für das Unternehmen arbeiten. Der bereits
geschlossene Vertrag wird jedoch aufrechterhalten. Allerdings
nehmen Sie dafür Gehaltseinbußen in Kauf
in manchen Fällen bis zu 50 Prozent. Eine
ordentliche Kündigung wird während dieser
Zeit in der Regel ausgeschlossen. Das gilt übrigens
für beide Seiten.
Das Angebot einer Auszeit
lohnt sich für Arbeitnehmer allerdings nur, wenn
diese sicher sind, mit der jeweiligen Firma grundsätzlich
die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Eine Auszeit
verdonnert Sie nämlich zum Nichtstun. Sie dürfen
nicht für andere Unternehmen arbeiten auch
wenn Sie dafür die Zeit hätten.
Bevor Sie sich entscheiden,
sollten Sie bedenken, dass Ihnen nicht nur Geld, sondern
auch wertvolle Zeit verloren geht. Berufserfahrung sammeln
Sie während der Auszeit nicht. Darüber hinaus
schlägt sich das auch in der Sozialversicherung
nieder. Denn der Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge
nur auf Basis des reduzierten Gehalts.
Und noch etwas sollten Sie
bedenken Sie können nie sicher sein, dass
Ihnen Ihr Job nach der Auszeit sicher ist. Denn danach
gelten wieder die regulären Kündigungsfristen.
Machen Sie sich die Entscheidung also nicht zu leicht.
Gehen Sie auf eine Auszeit nur ein, wenn Ihr Herz mit
aller Macht an dem einen Unternehmen hängt. Ist
das nicht der Fall und Sie schlagen das Angebot der
Auszeit aus, bleibt Ihnen nur noch, auf die Erfüllung
des Vertrages zu bestehen. Läuft das Ganze auf
eine Kündigung hinaus, stehen Sie zwar wieder am
Anfang, aber Sie haben sich zumindest nicht blockiert.
Ihnen stehen wieder alle Möglichkeiten offen
Sie sind wieder auf dem Markt.
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