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Geld und Recht :: Arbeitsvertrag

Wenn der Chef es sich anders überlegt

Nicht nur Arbeitnehmer unterschreiben Arbeitsverträge und überlegen es sich dann doch anders – auch Chefs können von Zweifeln heimgesucht werden. Doch ebenso wie für Arbeitnehmer gilt auch für Arbeitgeber «Vertrag ist Vertrag» und dieser muss erfüllt werden. Eine Kündigung ist also nicht ohne weiteres möglich.

Sollte die Lage der Firma wirtschaftlich angeschlagen sein, müssen Sie damit rechnen, dass man Sie bei Vertragsbeginn nicht gleich durchstarten lässt. Ihr Chef kann Ihnen eine «Auszeit» anbieten. Während dieser Phase müssen Sie nicht für das Unternehmen arbeiten. Der bereits geschlossene Vertrag wird jedoch aufrechterhalten. Allerdings nehmen Sie dafür Gehaltseinbußen in Kauf – in manchen Fällen bis zu 50 Prozent. Eine ordentliche Kündigung wird während dieser Zeit in der Regel ausgeschlossen. Das gilt übrigens für beide Seiten.

Das Angebot einer Auszeit lohnt sich für Arbeitnehmer allerdings nur, wenn diese sicher sind, mit der jeweiligen Firma grundsätzlich die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Eine Auszeit verdonnert Sie nämlich zum Nichtstun. Sie dürfen nicht für andere Unternehmen arbeiten – auch wenn Sie dafür die Zeit hätten.

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie bedenken, dass Ihnen nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit verloren geht. Berufserfahrung sammeln Sie während der Auszeit nicht. Darüber hinaus schlägt sich das auch in der Sozialversicherung nieder. Denn der Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungsbeiträge nur auf Basis des reduzierten Gehalts.

Und noch etwas sollten Sie bedenken – Sie können nie sicher sein, dass Ihnen Ihr Job nach der Auszeit sicher ist. Denn danach gelten wieder die regulären Kündigungsfristen. Machen Sie sich die Entscheidung also nicht zu leicht. Gehen Sie auf eine Auszeit nur ein, wenn Ihr Herz mit aller Macht an dem einen Unternehmen hängt. Ist das nicht der Fall und Sie schlagen das Angebot der Auszeit aus, bleibt Ihnen nur noch, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Läuft das Ganze auf eine Kündigung hinaus, stehen Sie zwar wieder am Anfang, aber Sie haben sich zumindest nicht blockiert. Ihnen stehen wieder alle Möglichkeiten offen – Sie sind wieder auf dem Markt.

 

 


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