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Kündigung
:: Der
plötzliche Rausschmiss
Schalten Sie einen Anwalt
ein?
Nach dem Erhalt Ihrer Kündigung
sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie einen Anwalt
einschalten sollten. Denn Sie sollten vorsichtig sein,
wenn Sie Unterschriften leisten oder sonstige Zugeständnisse
machen, ohne im Vorwege mit einem Rechtsbeistand darüber
gesprochen zu haben.
Überlegen Sie, ob sich
die Kosten, die ein Besuch beim Anwalt mit sich verursacht
werden, sich in Ihrem Fall nicht vielleicht auszahlen.
Denn ein Anwalt weiß genau, wo Arbeitgeber Fehler
machen und wo und auf welchem Weg Sie für sich
das Beste aus der Situation herausholen können.
Wenn es darauf ankommt, vertritt ein Anwalt Sie auch
vor Gericht. Sind Sie Mitglied einer Rechtsschutzversicherung,
sind Sie deckt Ihre Versichung unter Umständen
die Kosten. Sprechen Sie dies am besten vorher mit Ihrem
Versicherungsmakler ab. Wenn Sie nicht versichert sind,
berechnet sich das Honorar Ihres Anwalts nach der Höhe
Ihres Einkommens. Wenn Sie nur die Lage checken wollen,
sollten Sie um einen (Erst-)Beratungstermin, der per
Stundenhonorar abgerechnet wird, bitten. Die Honorarsätze
von Fachanwälten liegen bei 150 bis 250 Euro pro
Stunde.
Achtung!

Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten für
Ihren Anwalt bis zur ersten Instanz in jedem Fall selbst
auch dann, wenn Sie den Prozess später gewinnen.
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