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Kündigung :: Der plötzliche Rausschmiss

Schalten Sie einen Anwalt ein?

Nach dem Erhalt Ihrer Kündigung sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie einen Anwalt einschalten sollten. Denn Sie sollten vorsichtig sein, wenn Sie Unterschriften leisten oder sonstige Zugeständnisse machen, ohne im Vorwege mit einem Rechtsbeistand darüber gesprochen zu haben.

Überlegen Sie, ob sich die Kosten, die ein Besuch beim Anwalt mit sich verursacht werden, sich in Ihrem Fall nicht vielleicht auszahlen. Denn ein Anwalt weiß genau, wo Arbeitgeber Fehler machen und wo und auf welchem Weg Sie für sich das Beste aus der Situation herausholen können. Wenn es darauf ankommt, vertritt ein Anwalt Sie auch vor Gericht. Sind Sie Mitglied einer Rechtsschutzversicherung, sind Sie deckt Ihre Versichung unter Umständen die Kosten. Sprechen Sie dies am besten vorher mit Ihrem Versicherungsmakler ab. Wenn Sie nicht versichert sind, berechnet sich das Honorar Ihres Anwalts nach der Höhe Ihres Einkommens. Wenn Sie nur die Lage checken wollen, sollten Sie um einen (Erst-)Beratungstermin, der per Stundenhonorar abgerechnet wird, bitten. Die Honorarsätze von Fachanwälten liegen bei 150 bis 250 Euro pro Stunde.

Achtung!

Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten für Ihren Anwalt bis zur ersten Instanz in jedem Fall selbst – auch dann, wenn Sie den Prozess später gewinnen.

 

 

 


KÜNDIGUNG

Der plötzliche Rausschmiss

»  Weiterarbeiten wie immer?
»  Nehmen Sie nichts mit
»  Wichtig: Bedenkzeit
»  Anwalt einschalten?
»  Verhandeln Sie!

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