Nebenjob-Recherche
Nebenjob, Minijobs, Midijob, Saisonbeschäftigung etc.: Welcher Job ist der richtige?

Wer einen Nebenjob finden möchte, muss sich mit vielen Begriffen auseinander setzen
Grundsätzlich steckt hinter dem Begriff „Nebenjob“, dass neben diesem Job eine andere – unter Umständen auch hauptberufliche – Tätigkeit ausgeübt wird. Aber auch wer als Hausfrau, Schüler oder Student neben seiner Hauptbeschäftigung im Haushalt, in der Schule oder an der Hochschule arbeitet, übt einen Nebenjob aus. Und auch Rentner, die neben ihrem „hauptberuflichen“ Rentnerdasein noch einen Job ausüben oder Arbeitslose, die mit einer bezahlten Tätigkeit wieder einen Fuß in die Tür stellen möchten, zählen zu den Nebenjobbern.
Wer auf der Suche nach einem Nebenjob ist, dem begegnet eine Begriffsvielfalt, die mitunter sehr verwirrend sein kann. Denn die Arbeitgeber benutzen nicht nur den Begriff Nebenjob, sondern auch Aushilfsjob oder Minijob, 400-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung. Außerdem gibt es noch Bezeichnungen wie Nebenjob als Übungsleiter, Midijob bzw. Niedriglohnjob oder die nebenberufliche Beschäftigung auf freiberuflicher oder selbstständiger Basis - all diese Bezeichnungen sind in der Praxis nicht ungewöhnlich.
Und nicht zuletzt werden gerade Nebenjobs, die als Ferienjobs ausgeschrieben werden, oftmals als Saisonbeschäftigung bzw. kurzfristige Beschäftigung angeboten.
All dies sind Möglichkeiten, um nebenbei Geld zu verdienen. So ist es kaum verwunderlich, dass der ein oder andere Nebenjob-Suchende dabei den Überblick verliert, welche Art von Job hinter welcher Begrifflichkeit steckt.
Dabei sind manche Begriffe lediglich alternative Bezeichnungen für genau die gleiche Art von Nebentätigkeit, während hinter anderen Begrifflichkeiten unterschiedliche rechtliche Regelungen stehen. Lesen Sie hier, was eigentlich hinter den Begriffen steckt.
Minijob oder 400-Euro-Job: Die am weitesten verbreitete Art, einen Nebenjob auszuüben
Im Jahr 2010 übten mehr als sieben Millionen Menschen eine so genannte „geringfügig entlohnte Beschäftigung“ aus (Quelle: Statistik der Arbeitsagentur). Diese Beschäftigungsform wird häufiger als „Minijob“ bzw. als 400-Euro-Job bezeichnet. Hinter allen drei Begriffen steht die gleiche rechtliche Regelung, nämlich dass bei dieser Art von Nebenjob nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient werden darf. Dieser Betrag ist allerdings ein Durchschnittswert, der sich aus der Beschäftigungsdauer und dem Gesamtverdienst pro Kalenderjahr errechnet.
Denn die so genannte „Geringfügigkeitsgrenze“ liegt bei 4.800 Euro im Jahr – daher auch die offizielle Bezeichnung für diese Jobart. Wer bei einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten auch nur einen Euro mehr verdient, verliert die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile, die ein Minijob mit sich bringt. Der große Vorteil bei einem Minijob ist nämlich, dass er steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist. Das Entgelt wird ohne Abzüge ausgezahlt; bei einem 400-Euro-Job gilt die Regel „brutto für netto“ und wird ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte abgerechnet.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema 400-Euro-Jobs finden Sie im Nebenjob-Ratgeber:
Nebenjob als Minijob auf 400-Euro-Basis ![]()
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Nebenjob als Midijob bzw. Niedriglohnjob
Ein weiterer Begriff, auf den man bei der Nebenjob-Suche regelmäßig wieder stößt, ist der Midijob – auch als Niedriglohnjob bezeichnet. Diese Begriffe bezeichnen eine Beschäftigung in der Gleitzone, bei der der Monatsverdienst zwischen 401 bis maximal 800 Euro liegt. Zwar ist bei einem Midijob das Gehalt voll steuerpflichtig und wird unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte versteuert, allerdings fallen die Beiträge zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer geringer aus als bei einer „regulären“ Beschäftigung mit einem Verdienst über 800 Euro monatlich. In einem Niedriglohnjob steigen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsnehmers mit zunehmendem Monatseinkommen von 16,60 Euro bis auf maximal 166,80 Euro monatlich an.
Saisonbeschäftigung: Insbesondere bei Ferienjobs oft angewandte Abrechnungsvariante
Wer auf der Suche nach einem Nebenjob ist, trifft auch regelmäßig wieder auf die Begriffe „Saisonbeschäftigung“, „kurzfristige Beschäftigung“ oder „kurzfristiger Minijob“. Solcherlei Beschäftigungsverhältnisse bieten sich beispielsweise für Ferienjobs oder bei Projektarbeiten an. Denn bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt der Verdienst keine Rolle, allein die Dauer der Beschäftigung ist maßgeblich für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und der Steuerpflicht. Ein kurzfristiger Minijob bzw. eine Saisonbeschäftigung ist von vornherein befristet und sozialversicherungsfrei. Anders als beim geringfügig entlohnten Minijob (400-Euro-Job) fallen keine pauschalen Sozialversicherungsbeiträge (auch nicht für den Arbeitgeber) an.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema kurzfristiger Minijob finden Sie im Nebenjob-Ratgeber:
Nebenjob als "kurzfristige Beschäftigung" oder "Saisonbeschäftigung" ![]()
Kurzfristige Beschäftigung: Hat eine Saisonbeschäftigung Vorteile? ![]()
Berufmäßigkeit bei kurzfristiger Beschäftigung ![]()
Nebenjob als Übungsleiter
Wer beispielsweise als Betreuer in einem Sportverein, als Kursleiter in einer Schule oder als Übungsleiter bei der örtlichen Feuerwehr tätig wird, dessen Engagement wird „trotz“ Gemeinnützigkeit oftmals belohnt – und das teilweise mitunter ansehnlich. Die Entlohnung erfolgt meist auf Basis der so genannten „Übungsleiterpauschale“. Wer im Nebenjob als Übungsleiter tätig ist, kann bis zu 2.100 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei und steuerfrei verdienen.
Weitere Informationen zum Thema Übungsleiter und Übungsleiterpauschale finden Sie im Nebenjob-Ratgeber: Nebenjob Übungsleiter - Wie viel darf ich verdienen?
und im Nebenjob-Tipp Übungsleiter / Coach / Trainer ![]()
Nebenjob auf selbstständiger Basis
Nicht alle Stellenangebote für Nebenjobs werden von den Arbeitgebern als abhängige Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben. In diesem Fall wird ein Gewerbeschein erforderlich, sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Beispielsweise bei Studenten, die einen Nebenjob ausüben, ist die Mitarbeit auf selbstständiger Basis ein relativ häufig praktizierter Weg.
Aber auch, wer eine Tätigkeit im Vertrieb zunächst nebenberuflich startet, wird oftmals ein Gewerbe hierfür anmelden.
Weitere Informationen zum Nebenjob auf selbstständiger Basis finden Sie im Nebenjob-Ratgeber: Der Nebenjob auf selbstständiger Basis ![]()
Bild oben: © Thomas Aumann - Fotolia.com

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