Nebenjob-Recherche
Ferienjobs und Nebenjobs "im Vorbeigehen"

Wer einen Ferienjob sucht, sollte alle Möglichkeiten nutzen: Eine Job-Recherche vor Ort kann äußerst lohnend sein.
Sommerzeit bedeutet für viele Schüler und Studenten nicht unbedingt Ferienzeit, sondern vielmehr bricht während der Sommermonate die Zeit der Ferienjobs an. Denn sechs Wochen Sommerferien bzw. drei Monate Semesterferien bieten genügend Zeit nicht nur zum Ausspannen, sondern auch zum Geld verdienen.
Da die Sommerferien kurz bevor stehen und sicherlich viele auf der Suche nach einem Ferienjob sind, wollten wir wissen, welche Möglichkeiten sich jetzt bei der Suche direkt vor Ort ergeben. Bereits vor einiger Zeit haben wir in der Innenstadt von Hamburg eine Menge offener Stellen für Nebenjobs im Einzelhandel recherchieren können. Nun machten wir uns ein weiteres Mal auf die Suche, ob auch kurzfristig vor Ferienbeginn noch Angebote für Nebenjobs zu finden sind. Die gute Nachricht für alle Last-Minute-Ferienjob-Sucher: Innerhalb kürzester Zeit waren wir mehrfach erfolgreich.
Neun Stellenangebote für Nebenjobs innerhalb der kürzesten Zeit
Das erste Jobangebot fanden wir bei Bijou Brigitte: Hier wurde durch einen Aushang im Schaufenster ein/e Teilzeitverkäufer/in auf 400 Euro Basis gesucht – später sichteten wir in einer weiteren Filiale ein ähnliches Stellenangebot. Ein Ansprechpartner in der Filiale bzw. eine Telefonnummer waren gleich mit angegeben. Wenige Meter weiter hatte s.Oliver einen Job anzubieten: Auf einem Aufsteller vor der Filiale wurden Outfitberater in Voll- oder in Teilzeit gesucht. Im Swatch Store in Hamburg wurden studentische Aushilfen gesucht, in unmittelbarer Nähe war im Schaufenster des französischen Lingerielabels Princesse tam.tam ein Schild mit der Aufschrift „Aushilfe gesucht“ platziert. Eine Filiale des Modeunternehmens Pimkie bot Nebenjobs für Aushilfen auf 400 Euro Basis an, bei Roland-Schuhe wurden durch einen Aushang im Eingangsbereich der Filiale ein/e Verkäufer/in Teilzeit gesucht. Auch der Fossil-Store in der Innenstadt hatte Jobs für Aushilfen in flexibler Teilzeit auf 400 Euro Basis zu besetzen und wenige Schritte später fanden wir einen Aushang in Eingangsbereich bei Yves Rocher, auf welchem ein Nebenjob für eine geringfügige Aushilfe angeboten wurde.
Neun Angebote für Nebenjobs bzw. für Ferienjobs auf rund 1000 Metern Fußweg - und das meist sogar mit der Möglichkeit, den Ansprechpartner unkompliziert und sofort zu kontaktieren: Das Ergebnis unserer Recherche lässt sich sehen und ist durchaus nachahmenswert. Denn es liegt nahe, dass sich die Situation in anderen Städten ganz ähnlich darstellt.
Sie müssen also nicht unbedingt das Internet oder die Tageszeitungen durchforsten, sondern können ganz entspannt beim nächsten Stadtbummel quasi nebenbei Ausschau nach einem Ferienjob oder einem Nebenjob halten.
Wichtige Regeln, die Sie bei einem Ferienjob beachten sollten
Allerdings gibt es Regeln, an die Sie sich als Schüler bzw. als Student halten müssen, wenn Sie einen Nebenjob – insbesondere einen Ferienjob – ausüben.
Geld verdienen mit einem Nebenjob oder Ferienjob: Achtung Verdienstgrenzen
Wenn Sie einen Nebenjob oder Ferienjob ausüben, sollten Sie immer auch Ihren Verdienst im Blick behalten. Denn dieser kann sich unter Umständen auch auf das Kindergeld oder die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse auswirken.
Wenn Sie als volljähriger Schüler oder als Student mit Ihrem Nebenjob mehr als 8.004 Euro im Jahr (Stand 2010) verdienen, verlieren Ihre Eltern den Anspruch auf Kindergeld. Wer mehr als 365 Euro (Stand 2010, 1/7 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) monatlich, bei einem Minijob mehr als 400 Euro pro Monat verdient, muss sich selbst krankenversichern, denn er verliert durch den zu hohen Verdienst den Schutz der Familienversicherung. Das kann unterm Strich teuer werden.
Regelungen bei Ferienjobs für Studenten
Als Student unterliegen Sie nicht dem Jugendschutzgesetz und während der Semesterferien gelten für Sie auch nicht die Einschränkungen, die Sie bei einem Nebenjob beachten müssen, den Sie während des Semesters ausüben. Lesen Sie mehr zum Thema im Ratgeber Nebenjobs Sie sind Student und jobben während Ihres Studiums
.
Einen Ferienjob – also einen Job während der Semesterferien – können Sie unbegrenzt – also auch über 20 Wochenstunden und auch länger als zwei Monate – ausüben, ohne dass Sie Ihren Sonderstatus hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht verlieren.
Ferienjobs bzw. Nebenjobs für Schüler
Schüler zwischen 15 und 18 Jahren gelten vor dem Gesetz als „Jugendliche“ – für sie gilt das Jugendschutzgesetz. Dieses Gesetz regelt, wer, was, wann und wie lange gearbeitet werden darf. Wer unter 15 Jahre alt ist, darf nach diesem Gesetz eigentlich gar nicht arbeiten – „eigentlich“ bedeutet, dass es einige wenige erlaubte Jobs (wie beispielsweise Babysitten, Botengänge oder Prospekte austragen) für 13- und 14-Jährige gibt.
Wenn Sie also mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen Sie im Jahr bis zu vier Wochen während der Schulferien arbeiten. Allerdings gilt für Ihren Ferienjob, dass Sie nur zwischen 6 und 20 Uhr, dabei aber nicht mehr als acht Stunden täglich und auch nicht länger als insgesamt 40 Stunden in der Woche arbeiten dürfen.
Jugendliche, die am Tag länger als viereinhalb Stunden arbeiten, müssen eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen 60 Minuten Pause gemacht werden.
Arbeitseinsätze am Samstag, Sonntag oder am Feiertag sind tabu. Ausnahmen in einzelnen Branchen wie zum Beispiel der Gastronomie, in Bäckereien, bei Friseuren oder in Altenheimen sind möglich. Diese Ausnahmen gelten übrigens auch für Jugendliche ab 16 Jahren, die in diesen Branchen auch in Früh- oder Spätschicht arbeiten dürfen.
Nach getaner Arbeit müssen bis zum nächsten Arbeitseinsatz mindestens 12 Stunden Pause liegen. Außerdem dürfen keine gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten, keine Arbeiten, bei denen der Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe ausgesetzt ist und keine Arbeiten, die vom Tempo abhängig sind (so beispielsweise Akkordarbeit oder Fließbandarbeit) von Jugendlichen ausgeübt werden.
Bild oben: © NEBENJOB-ZENTRALE
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