Nebenjob-Tipp

Aushilfe auf dem Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt bei Dunkelheit

Geld verdienen in der Vorweihnachtszeit

Bevor das Jahr zu Ende geht, beginnt für viele noch einmal eine besondere Zeit. Denn Ende November, mit Beginn der Adventszeit, öffnen in vielen Städten die Weihnachtsmärkte ihre Pforten für die Besucher.

Ob Glühwein oder Schmalzkuchen, Kunsthandwerk der verschiedensten Art, Schmuck, Leder oder Textilien – die Besucher eines Weihnachtsmarktes erwartet ein breites und stimmungsvolles Angebot an Waren und Leckereien.

Da der Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt für die Standbetreiber ein reines Saisongeschäft ist, können nur die wenigsten dieses Zusatzgeschäft ohne Aushilfen bewältigen. Eine gute Gelegenheit für all diejenigen, die auf der Suche nach einem Nebenjob sind. Denn als Aushilfe auf dem Weihnachtmarkt können Sie im Rahmen einer Saisonbeschäftigung innerhalb von wenigen Tagen gutes Geld verdienen – und das selbst, wenn Sie bereits einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis ausüben.

Ihre Aufgabengebiete bei einem Nebenjob auf dem Weihnachtsmarkt

Die Aufgabengebiete einer Standaushilfe auf dem Weihnachtsmarkt sind – je nach Art der Produkte, die dort angeboten werden, durchaus unterschiedlich. So sind beispielsweise die Aufgaben an einem Stand, an welchem Getränke ausgeschenkt werden anders als an einem Stand, an welchem Schmuck, Textilien, Kunsthandwerk oder ähnliches verkauft wird. Die Aufgaben bei ersterem ähneln denen eines Nebenjobs in der Gastronomie bzw. im Verkauf von Lebensmitteln, letzteres ist vergleichbar mit einem Nebenjob im Einzelhandel.

Wer an einem Stand Waren anbietet, für den ist die wichtigste Aufgabe die Kundenansprache bzw. die individuelle Beratung der Kunden. Aber auch Kassiertätigkeiten, die Präsentation der Produkte, das Auffüllen von Ware und die Verpackung der gekauften Artikel (unter Umständen auch gleich als Geschenk) zählen zu den typischen Aufgaben, die Sie bei diesem Nebenjob übernehmen.

Die Voraussetzungen, die Sie als Aushilfe auf dem Weihnachtsmarkt mitbringen sollten

Egal ob im Verkauf von Lebensmitteln oder im Verkauf von Waren: Sie stehen immer im unmittelbaren Kundenkontakt. Aus diesem Grund ist wichtig, dass Sie ein angenehmes und gepflegtes Auftreten haben, engagiert und kontaktfreudig sind und sich gern mit Menschen unterhalten. Außerdem wird Ihr Arbeitgeber großen Wert auf Ihre Zuverlässigkeit legen, da Ihnen oftmals auch die Arbeiten an der Kasse anvertraut werden.

Die Arbeitszeiten beim Nebenjob als Standaushilfe

Bei diesem Nebenjob handelt es sich um einen echten Saisonjob, denn er ist auf die Dauer des jeweiligen Weihnachtsmarktes begrenzt. Die meisten Weihnachtsmärkte beginnen zum ersten Advent Ende November und schließen am 23. Dezember oder Heiligabend – einige wenige laufen noch bis zum Jahreswechsel weiter.

Ihre Arbeitszeiten selbst sind in der Regel flexibel nach Absprache, wobei von Ihnen oftmals ein Mindesteinsatz von 10 bis 15 Sunden wöchentlich erwartet wird. Viele Arbeitgeber freuen sind, wenn ihre Aushilfe für die Zeit des Weihnachtsmarktes in Vollzeit tätig wird – die Abrechnung kann in diesem Fall auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung erfolgen, so dass hier – wie auch bei einem Minijob auf 400 Euro-Basis ebenfalls – ohne die Abgabe der Lohnsteuerkarte gearbeitet werden kann.

Die tägliche Arbeitszeit als Aushilfe richtet sich natürlich nach der Öffnungszeit des jeweiligen Weihnachtsmarktes, auf welchem Sie Ihren Nebenjob ausüben. Beginn ist oftmals vormittags zwischen 10 und 12 Uhr – die Schlusszeiten liegen zwischen 18 und 21 Uhr. Sie sollten also bereit sein zum flexiblen Arbeitseinsatz - auch bzw. insbesondere am Wochenende.

Geld verdienen: Ihre Verdienstmöglichkeiten bei diesem Nebenjob

Bei diesem Nebenjob können Sie von einem Verdienst in Höhe von zwischen sechs und neun Euro ausgehen. Sofern Sie im Verkauf arbeiten, bieten Ihnen einige Arbeitgeber auch die Zahlung einer umsatzabhängigen Prämie an.

Unser Tipp: Diesen Nebenjob können Sie als Saisonbeschäftigung ausüben – also ohne dass Sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Dies ist eine gute Möglichkeit auch für diejenigen, die bereits einen Nebenjob auf 400 Euro Basis ausüben, denn das Geld, das Sie als kurzfristig Beschäftigter verdienen, wird nicht mit einem Minijob auf 400-Euro-Basis zusammengerechnet und der Verdienst bleibt damit sozialversicherungsfrei.

Mehr Infos zur Saisonbeschäftigung bzw. kurzfristigen Beschäftigung und zur Zusammenrechnung von Nebenjobs finden Sie in der Rubrik Ratgeber Nebenjobs – Was Sie wissen sollten »

Wie kommen Sie an den Job auf dem Weihnachtsmarkt?

Wenn die Weihnachtsmärkte bereits laufen, ist es direkt am Stand meist zu spät für eine Bewerbung um den Job – zumindest sofern Sie sofort dort arbeiten möchten. Denn die Organisation und Teambildung sind in der Regel abgeschlossen, wenn der Stand steht. Optimaler Weise kümmern Sie sich rechtzeitig – also ab Anfang Oktober bis spätestens Mitte November um einen Job – im Internet und in Kleinanzeigenblättern finden sich zu dieser Zeit viele Jobangebote für Aushilfen.

Bild oben: © LianeM - Fotolia.com

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