Nebenjob-Tipp
Assistent oder Ausbilder für Erste-Hilfe-Kurse

Unterstützung für Lebensretter als Nebenjob
Nicht nur jeder neue Führerscheinabsolvent für PKW-, Motorrad- oder Mofaführerschein muss einen Kurs für die so genannten "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSM) absolviert haben. Auch für Babysitter, Jugendbetreuer oder beispielsweise auch für Trainer in Sportvereinen kann es sehr sinnvoll sein, ausreichende Kenntnisse in der Ersten Hilfe zu besitzen - manchmal wird dies sogar vorausgesetzt.
In einem LSM-Lehrgang werden grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Den darüber hinaus gehenden Erste-Hilfe-Kurs brauchen all diejenigen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben möchten, die einen LKW- oder Busführerschein machen oder die eine Zulassung zum Physikum bekommen möchten.
So steht fast jeder im Laufe seines Lebens einmal vor der Notwendigkeit, an einem solchen Lehrgang teilzunehmen - die Ersthelferkurse zum Beispiel werden jedes Jahr von rund 2 Millionen Menschen besucht. Entsprechend viele nebenberufliche Einsatzmöglichkeiten gibt es als Ausbilder oder Kursassistent für LSM- oder Erste-Hilfe-Kurse.
Aufgaben: Was machen Ausbilder bzw. Kursassistenten bei den Lehrgängen?
Die Kursassistenten gehen dem Ausbilder bei den praktischen Übungen helfend zur Hand. Sie wirken am Lehrgang mit, indem sie Übungen demonstrieren und sie betreuen die Kursteilnehmer während der praktischen Übungen. Teilweise werden einzelne Themen auch vollständig vom Kursassistenten übernommen.
Die Ausbilder führen selbständig und ohne weitere Anleitung Kurse in LMS und Erste-Hilfe-Kurse durch.
Voraussetzungen: Was sollten Sie für diesen Nebenjob können?
Wer als Ausbilder tätig werden möchte, muss mindestens 18 Jahre als sein. Außerdem ist ein Ausbilderschein in der Ersten Hilfe erforderlich. Dieser Ausbilderschein wird im Rahmen einer mehrtätigen, meist über den Zeitraum von einer Woche laufenden Schulung erworben. Vorkenntnisse sind dabei nicht in jedem Fall erforderlich.
Kursassistenten dagegen benötigen keinen Ausbilderschein, müssen aber ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Die notwendigen Kenntnisse werden meist im Rahmen von kurzen Einarbeitungskursen erworben.
Für beide, Ausbilder wie Kursassistenten gleichermaßen, gilt, dass sie ein sicheres Auftreten haben, gern mit Menschen umgehen und vor anderen auftreten und sprechen können, engagiert, motiviert und zuverlässig sind.
Ihre Arbeitszeit als Erste-Hilfe-Assistent bzw. als Ausbilder
Oftmals können die Mitarbeiter relativ frei darüber bestimmen, wann und wie oft sie arbeiten möchten - meist sind es zwischen 5 und 15 Wochenstunden. Allerdings sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Kurse oftmals am Wochenende abgehalten werden. Ein Kurs mit dem Inhalt "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", wie ihn beispielsweise Führerscheinabsolventen machen müssen, dauert in der Regel circa die sieben Stunden.
Geld verdienen: Wie wird diese Tätigkeit bezahlt?
Oftmals wird die Beschäftigung im Rahmen einer freien Mitarbeit angeboten. Kursleiter verdienen mehr als Kursassistenten. Als "Hausnummer" können letztere davon ausgehen, für eine Assistenz einen Stundenverdienst von rund 6 bis 8 Euro zu erzielen.
Wie kommen Sie an den Nebenjob?
Es gibt nicht wenige Unternehmen, die Seminare im Bereich der Ersten Hilfe anbieten, vor allem natürlich die vielen gemeinnützigen Organisationen wie beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz
oder die Malteser
. Ebenso gibt aber auch private Unternehmen, die Ersthelfer-Kurse durchführen, wie beispielsweise die M.A.U.S. Seminare GmbH
.
Bild oben: © cameraobscura/PIXELIO
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