NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Trotz Krankschreibung im Nebenjob arbeiten

Regelmäßig wird uns die Frage gestellt, ob sie es als Arbeitnehmer riskieren können, einen Nebenjob auszuüben, obwohl sie eigentlich offiziell krankgeschrieben sind und aufgrund dieser Krankschreibung nicht ihrem Hauptjob nachgehen. Die Antworten auf solche Fragen sind relativ knifflig, da es kein generelles "Ja" oder "Nein" gibt. Denn es hängt von bestimmten Umständen ab.

In diesem Artikel stellen wir die verschiedenen Aspekte, von denen die Einschätzung der jeweiligen Situation abhängt, dar. Außerdem möchten wir dir mögliche Vorgehensweisen und einige Denkanstöße an die Hand geben, die dir die Entscheidung für oder gegen deinen Nebenjob während deiner Krankheit leichter machen soll.

Grundsätzlich gilt: Wer krankgeschrieben ist und sich "genesungswidrig" verhält, riskiert  mindestens eine Abmahnung

Wenn der Arzt dich krank schreibt, bekommst du eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU), die du deinem Arbeitgeber vorlegen kannst. Eine solche Krankschreibung dient aber nicht nur dem Zweck, einem Arbeitgeber zu bestätigen, dass man nicht in der Lage ist zu arbeiten, sondern schafft auch eine Grundlage für deine Genesung. Gleichzeitig verpflichtest du dich als Krankgeschriebener, alles zu unterlassen, was den Heilungsverlauf verzögern oder verhindern könnte. Wenn du im Nebenjob oder Minijob trotz Krankschreibung arbeitest, kann  das deiner Gesundung im Weg stehen. In diesem Fall kann dein Arbeitgeber dir ein vertragswidriges Verhalten vorwerfen und dich abmahnen oder im Wiederholungsfall sogar Kündigen.

Aber du musst nicht krankgeschrieben sein und nebenbei arbeiten, damit dein Arbeitgeber dir kündigen kann. Falls du bei deiner Nebentätigkeit generell deine Gesundheit gefährdest, kann dir auch ohne vorliegende Krankschreibung fristlos gekündigt werden. Dasselbe gilt auch, wenn du gegen andere gesetzliche oder arbeitsvertragliche Regelungen verstößt.

Einem Nebenjob trotz Krankschreibung nachgehen: Ist das vertragswidriges bzw. gesundheitswidriges Verhalten?

Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung, ob du trotz Krankschreibung im Minijob oder Nebenjob arbeiten darfst, spielt der Grund, aus dem du krankgeschrieben bist und welches Verhalten von dir dazu führen würde, dass du nicht gesund wirst.

Wenn du beispielsweise hauptberuflich Paketzusteller bist und aufgrund eines gebrochenen Fußes ausfällst, dürfte einem Nebenjob, bei dem du am PC, im Home Office, Texte für eine Zeitung schreibst, nichts im Wege stehen.

 

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In einem Fall, der vor dem Arbeitsgericht Köln im Dezember 2014 (Aktenzeichen 2 Ca 4192/13) verhandelt wurde, stellt sich die Lage anders dar. Ein Arbeitgeber hat seinem Angestellten, der aufgrund gesundheitlicher Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz krankgeschrieben war, fristlos entlassen, nachdem dieser während der Arbeitsunfähigkeit als DJ arbeitete  

und dabei Alkohol konsumierte. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin Kündigungsschutzklage. Das Gericht entschied aber, das die Kündigung rechtmäßig sei. Als Grund gab das Gericht an: dass der Konsum von Alkohol nicht gesundheitsfördernd ist -  vor allem nicht bei einer Krankschreibung aufgrund psychischer Problemen.

In einem anderen Fall, vor dem Landesarbeitsgericht Köln, war ein Arbeitnehmer wegen eines Leistenbruchs krankgeschrieben und half trotz der Krankschreibung abends eine Stunde lang bei der Verladung von Zeitungspaketen aus. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Er unterstellte, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe bzw. sich genesungswidrig verhalten habe. Vor Gericht bestätigte der krankschreibende Arzt, dass der Beschäftigte tatsächlich arbeitsunfähig war. Das Gericht beurteilte zwar den Nebenjob des Krankgeschriebenen als Pflichtverstoß, allerdings sei dieser Pflichtverstoß nicht derart schwerwiegend, dass er eine fristlose Kündigung rechtfertige (Aktenzeichen 11 Sa 915/12).

Du siehst: Es hängt immer vom Einzelfall ab, wie die Situation zu beurteilen ist und ob eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung durch die Ausübung des Nebenjobs gerechtfertigt ist. Dass in der Vergangenheit nicht wenige Streitfälle vor Gericht (und das zum Teil über mehrere Instanzen) landeten, zeigt wie schwierig in solche Fällen eine Beurteilung ist.

Unterschätze nicht den emotionalen Aspekt bei Chef und Kollegen, wenn du trotz Krankschreibung im Nebenjob weiterarbeitest  

Daneben solltest du dir darüber im Klaren sein, dass selbst in dem Fall, dass dein Nebenjob deiner Genesung nicht im Wege stünde, dein Arbeitgeber dennoch unter Umständen mit Unverständnis auf dein fortlaufendes Nebenjobben reagiert und sich wahrscheinlich – gelinde ausgedrückt – wenig Begeisterung dafür aufbringt. Deinem Chef könnten echte Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit kommen. Falls du bislang ein unverkrampftes und gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast, solltest du dir überlegen, ob du es eventuell nicht stark strapazierst, wenn du krankgeschrieben bist und trotzdem nebenbei arbeiten gehst.

Sofern dir außerdem die Meinung deiner Arbeitskollegen wichtig ist, solltest du dir auch darüber Gedanken machen, wie dein Nebenjob von ihnen aufgenommen wird. Möglicherweise werden deine Kollegen es nicht verstehen, warum du einerseits zu krank bist, um im Hauptjob zu arbeiten, du dich jedoch bei einem anderen Arbeitgeber engagieren kannst.

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