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20180905-30461-nxu9ce_1536128898.jpgKurzfristige Beschäftigung und Minijob nacheinander beim selben Arbeitgeber, geht das?

Wir bekommen regelmäßig von unseren Usern Fragen zum Thema “Minijobs und kurzfristige Beschäftigung”. Oftmals geht es dabei um Minijobs bei Arbeitgebern, bei denen man schon vorher tätig war. Typische Fragen hierfür sind: 

“Darf ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen bei ein und demselben Arbeitgeber, direkt nacheinander ausführen?”, “Kann man einen 450-Euro-Job kündigen und direkt im Anschluss im selben Betrieb einen kurzfristigen Minijob ausüben?” oder “Mein Arbeitgeber möchte, dass ich nach Ende meines Minijob auf 450-Euro-Basis eine kurzfristigen Beschäftigung übernehme, darf ich das überhaupt?” 

Gerade jetzt in der Sommerzeit, wenn viele kurzfristig Beschäftigte ihr Geld, als  Erntehelfer, Servicekräfte oder Aushilfen im Freizeitsektor verdienen, werden diese Fragen zum Thema wieder aktuell. Aber wie kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs geregelt sind, wissen weder alle Arbeitnehmer noch jeder Arbeitgeber. Deshalb beschäftigen wir uns mit den Regelungen rund um dieses Thema.

Etwas Grundsätzliches vorweg: Es gibt zwei Formen von Minijobs. Zum einen gibt es den Minijob auf 450-Euro-Basis und zum anderen kurzfristige Minijobs – auch kurzfristige Beschäftigungen genannt. Während du beim Minijob auf 450-Euro-Basis in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst und dein Lohn auf durchschnittlich 450 Euro pro Monat gedeckelt ist, hast du beim kurzfristigen Minijob keine Verdienstgrenze, aber eine zeitliche Befristung von maximal 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 3 Monaten innerhalb eines (Zeit-)Jahres.

Darf ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen direkt nacheinander beim selben Arbeitgeber ausüben?

Es ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht unüblich, dass du ein bis zwei Tage die Woche arbeitest und deshalb aufs Jahr hinaus nicht mehr als 70 Tage einer Arbeit nachgehst. Nach Ablauf des Vertrages möchten häufig beide Seiten das Arbeitsverhältnis fortführen. Wie der Name “kurzfristige Beschäftigung” aber schon sagt, ist eine nahtlose Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht möglich, da es sich um eine kurzfristige Tätigkeit und nicht um ein unbefristetes Engagement handelt. Eine direkte Wiederaufnahme ist laut Gesetz nicht legitim, da es einer Befristung zuwiderlaufen würde. Es ist aber nicht nötig, auf Nimmerwiedersehen zu sagen. Schon nach zwei Monaten Pause kannst du bei deinem alten Arbeitgeber eine neue kurzfristige Beschäftigung annehmen. 

 

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Nacheinander 450-Euro-Minijob und kurzfristigen Minijob ausführen oder umgekehrt, ist das erlaubt?

Wer zuvor als Minijobber auf 450-Euro-Basis gearbeitet hat, kann auch nicht übergangslos die gleiche Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ausüben. Auch in diesem Fall muss man mindestens zwei Monate aussetzen. 

Ausnahmen bilden die Regel: Falls du im Anschluss auch nicht über die 450 Euro im Monat kommst, somit weiterhin sozialversicherungsfrei bist, wird die Tätigkeit weiter als 450-Euro-Minijob betrachtet.

Möglicherweise kann dein Chef auch belegen, dass du in einem komplett neuen Feld tätig wirst. In diesem Fall geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, dass es sich beim neuen Minijob um ein neues Arbeitsverhältnis handelt; diese beiden Jobs werden, auch wenn im selben Unternehmen, voneinander unabhängig betrachtet.

Aber ein nahtloser Übergang von kurzfristiger Beschäftigung zu Minijob auf 450-Euro-Basis ist auch nicht problemlos möglich. Auch hier gilt die Maxime, dass der Minijob nur dann direkt aufgenommen werden kann, wenn es sich um völlig unterschiedliche Arbeitsbereiche handelt.

 

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