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Ratgeber Nebenjobs
Was Sie grundsätzlich
wissen sollten
Grundsätzlich (dies
ist im Grundgesetz festgelegt) hat jeder Bundesbürger
das Recht der freien Berufsausübung, das heißt
er kann seinen Beruf, Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte
frei wählen. Das heißt also, dass Sie im
Grundsatz frei sind, eine Nebentätigkeit anzunehmen
ob Sie diese nun im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses
neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, als SchülerIn
oder StudentIn, als RentnerIn, Arbeitsuchende(r) auch
als Hausfrau (oder Hausmann?) ausüben.
Dennoch gibt es unter Umständen
gewisse Maßregeln und Vorschriften, die Sie vor
der Aufnahme bzw. bei der Ausübung Ihrer Nebentätigkeit
beachten sollten. Im folgenden haben wir, nach Personen-
bzw. Berufsgruppen geordnet, die jeweils zu beachtenden
Regelungen zusammengefasst.
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