Nebenjob Ratgeber :: PC von der Steuer absetzen
Der Grundsatz für die steuerliche Absetzbarkeit Ihres privaten PC
Welchen Anteil der Anschaffungskosten Ihres privaten Computer können von der Steuer absetzen?
Wenn Sie Ihren Nebenjob auf selbstständiger Basis betreiben, können Sie die Kosten für die Anschaffung Ihres Computers als Betriebsausgabe absetzen.
Aber auch wenn Sie in einem Nebenjob in abhängiger Beschäftigung – beispielsweise einem Minijob – von zu Hause aus tätig sind Ihren privaten PC für diesen Nebenjob nutzen, können Sie die Anschaffungskosten Ihres Computers anteilig in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen - und damit Ihre Steuerlast mindern.
In welcher Höhe können Sie die Anschaffungskosten für Ihren privaten PC steuerlich geltend machen?
Wenn Sie den PC ausschließlich beruflich nutzen, können Sie die Anschaffungskosten komplett von der Steuer absetzen. Sollten Sie Ihren Computer zu beruflichen und privaten Zwecken gebrauchen und die berufliche Nutzung unstrittig ist, können Sie mindestens 50 Prozent der Anschaffungskosten pauschal von der Steuer absetzen. Wenn Sie jedoch mehr als diese pauschalen 50 Prozent geltend machen möchten, müssen Sie die Nutzung dokumentieren, indem Sie die Benutzung des PC nach privaten und beruflichen Zwecken - quasi wie in einem Fahrtenbuch - auflisten.
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