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Ratgeber Nebenjobs :: PC von der Steuer absetzen

Der Grundsatz

Wenn Sie Ihren Nebenjob auf selbstständiger Basis betreiben, können Sie die Kosten für die Anschaffung Ihres Computers als Betriebsausgabe absetzen. Wenn Sie als Minijobber in abhängiger Beschäftigung als Homejobber tätig sind und Ihren heimischen PC für Ihre Arbeit nutzen, können Sie ihn in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen und damit Ihre Steuerlast mindern. Allerdings nur vorausgesetzt, der anrechnungsfähige Preis des Computers übersteigt inklusive der übrigen Werbungskosten, die Sie ansetzen, nicht den Pauschalbetrag in Höhe von 920 Euro pro Jahr [Stand 2006/2007].

Wenn Sie den PC ausschließlich beruflich nutzen, können Sie die Anschaffungskosten komplett von der Steuer absetzen. Sollten Sie Ihren Computer zu beruflichen und privaten Zwecken benutzen und Sie mit einer 50-prozentigen Abschreibung zufrieden sind, müssen Sie lediglich durch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bestätigen, dass auch eine berufliche Nutzung des PC vorliegt. Wer wenn Sie jedoch mehr als die pauschalen 50 Prozent absetzen möchten, müssen sie die Nutzung dokumentieren, indem Sie die Nutzungsdauer in private und berufliche Zwecke - quasi wie in einem Fahrtenbuch - auflisten.

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