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Ratgeber
Nebenjobs :: PC von der Steuer
absetzen
Der Grundsatz
Wenn Sie Ihren Nebenjob
auf selbstständiger Basis betreiben, können
Sie die Kosten für die Anschaffung Ihres Computers
als Betriebsausgabe absetzen. Wenn Sie als Minijobber
in abhängiger Beschäftigung als Homejobber
tätig sind und Ihren heimischen PC für Ihre
Arbeit nutzen, können Sie ihn in Ihrer Steuererklärung
als Werbungskosten geltend machen und damit Ihre Steuerlast
mindern. Allerdings nur vorausgesetzt, der anrechnungsfähige
Preis des Computers übersteigt inklusive der übrigen
Werbungskosten, die Sie ansetzen, nicht den Pauschalbetrag
in Höhe von 920 Euro pro Jahr [Stand 2006/2007].
Wenn Sie den PC ausschließlich
beruflich nutzen, können Sie die Anschaffungskosten
komplett von der Steuer absetzen. Sollten Sie Ihren
Computer zu beruflichen und privaten Zwecken benutzen
und Sie mit einer 50-prozentigen Abschreibung zufrieden
sind, müssen Sie lediglich durch eine Bescheinigung
Ihres Arbeitgebers bestätigen, dass auch eine berufliche
Nutzung des PC vorliegt. Wer wenn Sie jedoch mehr als
die pauschalen 50 Prozent absetzen möchten, müssen
sie die Nutzung dokumentieren, indem Sie die Nutzungsdauer
in private und berufliche Zwecke - quasi wie in einem
Fahrtenbuch - auflisten.

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