Nebenjob Ratgeber :: PC von der Steuer absetzen

Berechnung: Wie setzen Sie Ihren privaten PC von der Steuer ab – ein Beispiel

Inwieweit Sie Ihren privaten PC von der Steuer absetzen können, richtet sich ganz nach dem Anteil der beruflichen und privaten Nutzung des Gerätes.

Dabei gilt bereits seit längerem nicht mehr das Prinzip „Ganz oder gar nicht“. Die vollen Anschaffungskosten können Sie geltend machen, wenn Sie Ihren Computer zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzen.

Sofern unstrittig ist (zum Beispiel durch eine Bestätigung Ihres nebenberuflichen Arbeitgebers), dass Sie den privaten PC beruflich nutzen, können Sie mindestens 50 Prozent ohne weiteren Nachweis absetzen. Wer den PC zu höheren Anteilen beruflich nutzt und diesen Nutzungsanteil geltend machen möchte, muss diesen beispielsweise mit einem repräsentativ über einige Monate geführten PC-Nutzungsbuch (ähnlich wie ein Fahrtenbuch zu führen) nachweisen.

So sieht ein Beispiel für eine Abschreibung Ihres privaten PC aus, wenn Sie mehr als 50 Prozent absetzen möchten.

Kaufpreis des privaten Computers

800 EUR

Genutzte Zeit pro Woche

10 Stunden

davon für berufliche Zwecke

8 Stunden

anteilig abzugsfähig

80 % (= 8/10)

absetzbarer Kaufpreis

640 EUR

jährliche Abschreibung ( Nutzungsdauer 3 Jahre)

213,33 EUR

 

 

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