Nebenjob Ratgeber :: PC von der Steuer absetzen
Abschreibungsfristen: Nutzungsdauer eines betrieblich genutzten PC
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Änderung zu den Regeln der Abschreibungsfristen – also der Nutzungsdauer eines betrieblich genutzten PC.
Seit 2010 besteht (wieder) die Möglichkeit, den PC (sofern die Anschaffungskosten über 410 Euro netto liegen) über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abzusetzen.
Falls der PC günstiger war, kann der Anschaffungspreis im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.
Im Jahr der Anschaffung muss der Abschreibungsbetrag monatsgenau ermittelt werden: Bei einer Anschaffung beispielsweise im September könnten 4/12 des Jahresabschreibungsbetrages abgesetzt werden..
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