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Ratgeber
Nebenjobs :: PC von der Steuer
absetzen
Tipp
Auch Beschäftigte,
deren Arbeitgeber einen PC für zu Hause leihweise
zur Verfügung stellen, können sich freuen.
Denn der sogenannte geldwerte Vorteil, der aus der privaten
Nutzung des betrieblichen PC's resultiert, ist seit
dem Jahr 2000 steuerfrei. Dabei interessiert es den
Fiskus nicht, inwiefern Sie den betrieblichen PC auch
privat nutzen.
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