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Ratgeber
Nebenjobs :: Häufig
gestellte Fragen
Jobben
zwischen Schule und Studium
Frage

Ich werde voraussichtlich am 30.06. mein Abitur abgeschlossen
haben. Vom 1.7. bis 31.8. könnte ich in Vollzeit
eine Aushilfstätigkeit annehmen. Am 1.10. beginnt
dann mein Architekturstudium. Bin ich versicherungspflichtig?
Antwort

Nein. Da hier aufgrund des anstehenden Studiums keine
Berufsmäßigkeit vorliegt, sondern die Tätigkeit
vielmehr als Überbrückung kurzfristig ausgeübt
wird, liegt keine Versicherungspflicht vor. Darüber
hinaus wird auch die 2-Monats-Frist nicht überschritten.
Wenn Sie allerdings im Anschluss
an die Aushilfstätigkeit in einen Ausbildungsberuf
einsteigen, gelten Sie bereits zur Zeit der Aushilfsbeschäftigung
als berufsmäßig und sind somit versicherungspflichtig.
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