Nebenjob Ratgeber :: Häufig gestellte Fragen
Jobben zwischen Schule und Studium
Frage
Ich werde voraussichtlich am 30.06. mein Abitur abgeschlossen haben. Vom 1.7. bis 31.8. könnte ich in Vollzeit eine Aushilfstätigkeit annehmen. Am 1.10. beginnt dann mein Architekturstudium. Bin ich versicherungspflichtig?
Antwort
Nein. Da hier aufgrund des anstehenden Studiums keine Berufsmäßigkeit vorliegt, sondern die Tätigkeit vielmehr als Überbrückung kurzfristig ausgeübt wird, liegt keine Versicherungspflicht vor. Darüber hinaus wird auch die 2-Monats-Frist nicht überschritten.
Wenn Sie allerdings im Anschluss an die Aushilfstätigkeit in einen Ausbildungsberuf einsteigen, gelten Sie bereits zur Zeit der Aushilfsbeschäftigung als berufsmäßig
und sind somit versicherungspflichtig.
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