Nebenjob Ratgeber :: Häufig gestellte Fragen
Studium und Nebenjob
Frage
Ich bin Student und arbeite neben meinem Studium regelmäßig zwischen fünf bis acht Stunden wöchentlich in einer Rechtsanwaltskanzlei. Ich bekomme dafür acht Euro pro Stunde. Muss ich für diesen Studentenjob eine Lohnsteuerkarte abgeben und bin ich sozialversicherungspflichtig oder ist es günstiger, auf Basis eines Minijobs zu arbeiten?
Antwort
Für Sie als Student liegen für die Abrechnung Ihrer Tätigkeit zwei Möglichkeiten gleichermaßen nahe:
- Sie können Ihren Job als Minijob abrechnen lassen. Damit sind Sie allen anderen Minijobbern gleich gestellt: Ihr Arbeitgeber führt auf Ihr Entgelt pauschale Renten- und Krankenversicherungsbeiträge ab. Sie brauchen keine Lohnsteuerkarte, denn Ihr Arbeitgeber wird das Einkommen pauschal mit zwei Prozent versteuern.
- Sie arbeiten unter Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht haben Sie hier einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Nebenjobbern: In Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, lediglich in der Rentenversicherung sind Sie beitragspflichtig. Achtung: Sofern Sie im Laufe eines Jahres an mehr als 26 Wochen (bzw. 182 Kalendertagen) mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils über 20 Stunden mehrmals Beschäftigungen ausgeübt haben, gelten Sie als "Berufsmäßiger"
und sind somit nicht mehr sozialversicherungsfrei.
Ihre Einkünfte aus dem Nebenjob werden dann entsprechend Ihrer Steuerklasse individuell bemessen an Ihrem Einkommen versteuert. Sofern Sie allerdings unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (8004 Euro für 2010) bleiben, bekommen Sie die gezahlte Steuer mit Ihrer Einkommensteuererklärung zurück.
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