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Ratgeber
Nebenjobs :: Zusammenrechnung
"Geringfügig"
was heißt das?
Zu den so genannten «geringfügigen
Beschäftigungen» zählt eine Beschäftigung
dann, wenn sie entweder "geringfügig
entlohnt" (also ein so genannter Minijob bis
400 Euro Monatsverdienst) oder aber "kurzfristig"
(und damit eine Saisonbeschäftigung) ist.
Wenn Nebenjobber mehrere
geringfügige Beschäftigungen parallel ausüben,
ist die Unsicherheit häufig groß, wie die
unterschiedlichen Einkommen bewertet werden. Das gilt
sowohl für mehrere zeitgleich ausgeübte Minijobs
und auch für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse.
Es gibt grundsätzliche
Regeln zur Zusammenrechnung. Hier finden Sie Informationen,
wie zusammengerechnet wird oder eben auch nicht.

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Petra S.
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Lutz B.
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Kerstin V.
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