Nebenjob Ratgeber :: Die Zusammenrechnung mehrerer Nebenjobs

Zusammenrechnung mehrerer Minijobs auf 400-Euro-Basis

Zwei Beispiele zur Zusammenrechnung mehrerer "geringfügig entlohnter Minijobs" auf 400 Euro-Basis

Beispiel 1: Petra S. hat drei geringfügig entlohnte Minijobs in drei verschiedenen Unternehmen

Unternehmen A: Verdienst 75 EUR/Monat
Unternehmen B: Verdienst 110 EUR/Monat
Unternehmen C: Verdienst 90 EUR/Monat

Verdienst insgesamt 275 EUR/Monat

Ergebnis der Zusammenrechnung: Alle drei Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungsfrei.

Der Grund liegt darin, dass Petra S. insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Die Arbeitgeber führen pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge auf das Gehalt ab.

Steuerlich bestehen die Möglichkeiten der Pauschalversteuerung des Entgelts (zwei Prozent durch den Arbeitgeber) oder der Vorlage jeweils einer Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeber A und B.

 

Beispiel 2: Anders sieht es aus für Lutz B. - er hat zwei Nebenjobs auf 400-Euro-Basis in zwei verschiedenen Unternehmen:

Unternehmen A: Verdienst 300 EUR/Monat
Unternehmen B: Verdienst 160 EUR/Monat

Verdienst insgesamt 460 EUR/Monat

Fazit: Beide Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig.

Obwohl jedes der beiden Beschäftigungsverhältnisse für sich gesehen geringfügig sind, wird bei der Zusammenrechnung die monatliche Höchstverdienstgrenze von 400 Euro überschritten. Es sind für beide Jobs volle Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

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