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Ratgeber
Nebenjobs :: Zusammenrechnung
Beispiel
Lutz B.
Anders sieht es aus für
Lutz B. Er hat zwei Jobs in zwei verschiedenen Unternehmen:
Unternehmen A Verdienst:
300 EUR/Monat
Unternehmen B Verdienst 160 EUR/Monat

Verdienst insgesamt 460 EUR/Monat
Fazit:
Beide Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig.

Obwohl jedes der beiden Beschäftigungsverhältnisse
für sich gesehen geringfügig sind, wird bei
der Zusammenrechnung die monatliche Höchstverdienstgrenze
von 400 Euro überschritten. Es sind für beide
Jobs volle Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen,
jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Beispiel
Kerstin V.
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