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Ratgeber
Nebenjobs :: Zusammenrechnung
Beispiel
Kerstin V.
Kerstin V. hat einen unbefristeten
Minijob und übernimmt zusätzlich eine Urlaubsvertretung:
| Unternehmen |
Arbeitszeit |
Verdienst |
| A (Minijob) |
10 Std./Woche |
315 EUR/Monat |
| B |
1.6.-30.7.
(5-Tage-Woche) |
820 EUR |
Beide Beschäftigungsverhältnisse
sind sozialversicherungsfrei

Das liegt darin
begründet, dass keine Zusammenrechnung der Arbeitszeiten
und Entgelte stattfindet. Bei der Tätigkeit bei
Arbeitgeber A handelt es sich um einen sozialversicherungsfreien
geringfügig entlohnten Minijob, da der Verdienst
nicht mehr als 400 Euro monatlich beträgt.

Bei der Tätigkeit
im Unternehmen B handelt es sich um eine kurzfristige
Beschäftigung die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
war von vornherein auf zwei Monate beschränkt.
Kerstin V. ist daher auch in dieser Beschäftigung,
unabhängig von der Höhe ihres Einkommens während
dieser Zeit, von der Sozialversicherung befreit.
Steuerrechtlich gilt,
dass Kerstin V. dem Arbeitgeber B eine Steuerkarte (Klasse
I) vorlegen muss. Eine pauschale Versteuerung des Gehalts
ist nicht möglich, da das Arbeitsverhältnis
mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage umfasst.
Das Gehalt aus dem Beschäftigungsverhältnis
A kann der Arbeitgeber pauschal versteuern, da nicht
mehr als 400 Euro im Monat verdient werden.
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