Nebenjob Ratgeber :: Die Zusammenrechnung mehrerer Nebenjobs
Achtung: Minijob und versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung
Wer bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann nur einen Minijob versicherungsfrei ausüben
Eine Zusammenrechnung von Minijobs kommt nicht in Frage, wenn ein Arbeitnehmer bereits einen versicherungspflichtigen Hauptjob ausübt.
In diesem Fall darf nicht mehr als ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden - auch wenn im ersten Minijob die 400-Euro-Grenze noch nicht ausgeschöpft ist. Jeder weitere Minijob ist versicherungspflichtig und muss unter Vorlage einer zweiten Lohnsteuerkarte versteuert werden - dies gilt auch für den Fall, wenn das Einkommen aus den Minijobs zusammenrechnet unter 400 Euro monatlich liegt.
Welcher der Minijobs versicherungspflichtig ist, kann man sich übrigens nicht selbst aussuchen. Bei der Bestimmung des versicherungspflichtigen Minijobs gilt die Regel, dass immer der zuletzt aufgenommene Job unter die Versicherungspflicht fällt.
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