Nebenjob Ratgeber :: Vorsicht Sonderzahlungen

Nebenjob und Weihnachtsgeld: In diesem Fall kann es teuer werden

Grundsätzlich können Sie, wenn Sie geringfügig entlohnt beschäftigt sind, monatlich bis zu 400 Euro verdienen, ohne sozialabgabenpflichtig zu sein.

Der Arbeitgeber führt lediglich 15 Prozent des Arbeitsentgeltes pauschal an die Renten- und 13 Prozent an die Krankenversicherung ab. Daneben zahlt der Arbeitgeber eine einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent auf das Arbeitsentgelt. Sie als Arbeitnehmer im Minijob bekommen also "brutto für netto".

Doch das kann auch anders aussehen. Nämlich dann, wenn Teilzeitkräften (also auch Ihnen mit Ihrem Nebenjob) Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zustehen. Diese erhöhen das monatliche Entgelt anteilig und die 400-Euro-Grenze kann dadurch überschritten werden. Das Arbeitsverhältnis wird in der Folge sozialversicherungspflichtig und Sie als Arbeitnehmer müssen Steuern entrichten. Unterm Strich kann sich eine Sonderzahlung also finanziell nachteilig auswirken.

Berechnungs-Beispiel, wann die Zahlung von Weihnachtsgeld Ihren Nebenjob auf 400-Euro-Basis

Sie erhalten in Ihrem Nebenjob elf Monate ein Arbeitsentgelt in Höhe von 400 Euro. Im Dezember kommt zusätzlich zum Grundverdienst ein Weihnachtsgeld in Höhe von 150 Euro hinzu:

Monatlicher Grundverdienst (12 Monate) 4.800 EUR
Weihnachtsgeld 150 EUR
Jahreseinkommen 4.950 EUR
  : 12 Monate  
= monatlicher Durchschnittsverdienst 412,50 EUR

 

Bedingt durch die Sonderzahlung liegt der monatliche Durchschnittsverdienst also über der Grenze von 400 Euro – damit wird das Einkommen sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Sie müssen Ihr Gehalt unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte versteuern und der Grundsatz "brutto für netto" ist aufgehoben.

 

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