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Ratgeber
Nebenjobs :: Sonderzahlungen
Teures Weihnachtsgeld

Grundsätzlich
können Sie monatlich bis zu 400 Euro monatlich
verdienen, ohne sozialabgabenpflichtig zu sein. Der
Arbeitgeber führt lediglich 15 Prozent des Arbeitsentgeltes
pauschal an die Renten- und 13 Prozent an die Krankenversicherung
ab. Daneben zahlt der Arbeitgeber eine einheitliche
Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent auf das
Arbeitsentgelt. Sie als Arbeitnehmer im Minijob bekommen
"Brutto für Netto".
Doch das Blatt kann sich
wenden. Nämlich dann, wenn Teilzeitkräften
Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
zustehen. Diese erhöhen das monatliche Entgelt
anteilig und die 400-Euro-Grenze ist überschritten
das Arbeitsverhältnis ist plötzlich
sozialversicherungspflichtig und für den Arbeitnehmer
sind Steuern zu entrichten. Das kann für den Minijobber
teuer werden.
Beispiel

Ein Nebenjobber erhält elf Monate ein Arbeitsentgelt
in Höhe von 400 Euro. Im Dezember kommt ein zusätzlich
zum Grundverdienst ein Weihnachtsgeld in Höhe von
150 Euro hinzu:
| Monatlicher
Grundverdienst (12 Monate) |
4.800
EUR |
| Weihnachtsgeld |
150
EUR |
| Jahreseinkommen |
4.950
EUR |
| :
12 Monate |
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| =
monatlicher Durchschnittsverdienst |
412,50
EUR |
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Bedingt durch die Sonderzahlung
liegt der monatliche Durchschnittsverdienst über
400 Euro damit wird das auch für den Arbeitnehmer
Einkommen sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Sie müssen Ihr Gehalt unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte
versteuern.
Auf die Sonderzahlung können
Minijobber also je nach Höhe der Zahlung
unter Umständen verzichten, wenn sie nicht
unnötig zur Kasse gebeten werden wollen.
Doch ganz so einfach wie
es klingt, ist es mit dem Verzicht auf Sonderzahlungen
nicht.
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