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Ratgeber Nebenjobs :: Sonderzahlungen

Teures Weihnachtsgeld

Grundsätzlich können Sie monatlich bis zu 400 Euro monatlich verdienen, ohne sozialabgabenpflichtig zu sein. Der Arbeitgeber führt lediglich 15 Prozent des Arbeitsentgeltes pauschal an die Renten- und 13 Prozent an die Krankenversicherung ab. Daneben zahlt der Arbeitgeber eine einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent auf das Arbeitsentgelt. Sie als Arbeitnehmer im Minijob bekommen "Brutto für Netto".

Doch das Blatt kann sich wenden. Nämlich dann, wenn Teilzeitkräften Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zustehen. Diese erhöhen das monatliche Entgelt anteilig und die 400-Euro-Grenze ist überschritten – das Arbeitsverhältnis ist plötzlich sozialversicherungspflichtig und für den Arbeitnehmer sind Steuern zu entrichten. Das kann für den Minijobber teuer werden.

Beispiel

Ein Nebenjobber erhält elf Monate ein Arbeitsentgelt in Höhe von 400 Euro. Im Dezember kommt ein zusätzlich zum Grundverdienst ein Weihnachtsgeld in Höhe von 150 Euro hinzu:

Monatlicher Grundverdienst (12 Monate) 4.800 EUR
Weihnachtsgeld 150 EUR
Jahreseinkommen 4.950 EUR
  : 12 Monate  
= monatlicher Durchschnittsverdienst 412,50 EUR

Bedingt durch die Sonderzahlung liegt der monatliche Durchschnittsverdienst über 400 Euro – damit wird das auch für den Arbeitnehmer Einkommen sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Sie müssen Ihr Gehalt unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte versteuern.

Auf die Sonderzahlung können Minijobber also – je nach Höhe der Zahlung – unter Umständen verzichten, wenn sie nicht unnötig zur Kasse gebeten werden wollen.

Doch ganz so einfach wie es klingt, ist es mit dem Verzicht auf Sonderzahlungen nicht.

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RATGEBER NEBENJOBS

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