Nebenjob Ratgeber :: Vorsicht Sonderzahlungen

Verzicht auf die Sonderzahlung: Auf den Anspruch kommt es an

Um einen finanziellen Nachteil zu vermeiden: Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, dass Sie freiwillig auf die Sonderzahlung zu verzichten?

Könnten Sie auf diesem Weg vermeiden, dass Ihr Nebenjob versicherungspflichtig wird?

Doch so einfach wie es klingt, ist es mit dem Verzicht auf Sonderzahlungen nicht.

Die Sozialversicherungsträger gehen selbst dann von einer Versicherungspflicht aus, wenn Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld nicht gezahlt wurden. Denn es kommt allein auf den Anspruch – beispielsweise durch eine Regelung im Tarifvertrag an - und eben nicht auf die tatsächliche Zahlung.

Der Europäische Gerichtshof geht sogar noch weiter. Denn steht laut Tarifvertrag nur Vollzeitarbeitskräften eine Sonderzahlung zu, gilt das nach Auffassung des Gerichtshofes anteilig auch für Beschäftigte in Teilzeit und damit auch im Nebenjob.

Ein Verzicht auf Sonderzahlungen ist also nicht ohne weiteres möglich.

 

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