Nebenjob Ratgeber :: Vorsicht Sonderzahlungen

Lösung: Reduzieren Sie den Arbeitseinsatz und damit das monatliche Einkommen

Die Sozialversicherungs- und Steuerpflichtpflicht können Sie nur umgehen, wenn Sie die Anzahl der Arbeitsstunden so reduzieren, dass das monatliche Entgelt zuzüglich der Sonderzahlungen durchschnittlich 400 Euro pro Monat nicht übersteigt.

Beispiel zum monatlichen Grundverdienst + Sonderzahlung

Besteht also am Ende des Jahres ein Anspruch auf 150 Euro Weihnachtsgeld, müssen Sie die Arbeitsstunden so weit herunterschrauben, dass Ihr monatliches Grundeinkommen aus dem Nebenjob bei lediglich 387,50 Euro liegt.

Monatlicher Grundverdienst (12 Monate) 4.650 EUR
Weihnachtsgeld 150 EUR
Jahreseinkommen
4.800 EUR
  : 12 Monate
= monatlicher Durchschnittsverdienst 400,00 EUR

 

„Nicht freiwillige“ Sonderzahlungen und Gewohnheitsrecht

Die zuvor geschilderten Beispiele beziehen sich nicht nur auf den Anspruch eines Weihnachtsgeldes. Diese Regelungen gelten auch für alle anderen Sonderzahlungen, die vom Arbeitgeber nicht „freiwillig“, sondern vielmehr auf Grund eines Vertrages oder des Gewohnheitsrechts geleistet werden.

Gewohnheitsrecht entsteht bereits nach drei vorbehaltlosen Zahlungen. Steht im Vertrag allerdings, dass Sonderzahlungen jedes Jahr unter Vorbehalt gezahlt werden, entfällt das Gewohnheitsrecht.

 

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