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Ratgeber
Nebenjobs :: Sonderzahlungen
Übrigens...

Die zuvor geschilderten Beispiele beziehen sich
nicht nur auf den Anspruch eines Weihnachtsgeldes. Diese
Regelungen gelten auch für alle anderen Sonderzahlungen,
die vom Arbeitgeber nicht «freiwillig»,
sondern vielmehr auf Grund eines Vertrages oder des
Gewohnheitsrechts geleistet werden.
Gewohnheitsrecht entsteht
bereits nach drei vorbehaltlosen Zahlungen. Steht im
Vertrag allerdings, dass Sonderzahlungen jedes Jahr
unter Vorbehalt gezahlt werden, entfällt das Gewohnheitsrecht.
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