Nebenjob Ratgeber :: Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub – auch im Nebenjob
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Sinne Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage – also vier Wochen pro Jahr. Dieser Anspruch kann auch nicht durch Ihren Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge verkürzt werden. Meist sind in diesen Verträgen ohnehin längere Urlaubsansprüche vereinbart, die dann ausschlaggebend für den jeweiligen Urlaubsanspruch sind.
Wer in Teilzeit oder in einem Nebenjob arbeitet, hat ebenso grundsätzlich Anspruch auf Urlaub wie die in Vollzeit beschäftigten Kollegen, denn der Gesetzgeber unterscheidet bei der Regelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten.
Es gilt ebenso wie bei Überstundenregelungen oder Sonderzahlungen die Maxime: Gleiches Recht für alle.
Urlaubsanspruch im Nebenjob ...mehr zum Thema
- Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub - auch im Nebenjob
- Was sind eigentlich "Werktage"? "Werktage" sind nicht "Arbeitstage"
- Wann kann erstmals Urlaub genommen werden? Die Regeln
- Bei Teilzeit und im Nebenjob Der Urlaubsanspruch wird umgerechnet
- Sie arbeiten im Nebenjob unregelmäßig Also nicht an festen Tagen
- Wie ist es mit dem Urlaubsgeld Wie viel gibt es im Nebenjob?
- Weitere Regeln zum Urlaub im Nebenjob


Als Aushilfe bei einem führenden deutschen Lebensmittel-Einzelhändler arbeiten








