Nebenjob Ratgeber :: Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub – auch im Nebenjob

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Als Arbeitnehmer gelten in diesem Sinne Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage – also vier Wochen pro Jahr. Dieser Anspruch kann auch nicht durch Ihren Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge verkürzt werden. Meist sind in diesen Verträgen ohnehin längere Urlaubsansprüche vereinbart, die dann ausschlaggebend für den jeweiligen Urlaubsanspruch sind.

Wer in Teilzeit oder in einem Nebenjob arbeitet, hat ebenso grundsätzlich Anspruch auf Urlaub wie die in Vollzeit beschäftigten Kollegen, denn der Gesetzgeber unterscheidet bei der Regelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten.

Es gilt ebenso wie bei Überstundenregelungen oder Sonderzahlungen die Maxime: Gleiches Recht für alle.

 

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