Nebenjob Ratgeber :: Urlaubsanspruch

"Werktage", "Arbeitstage" und der Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Urlaubsanspruch drückt sich in "Werktagen" aus - was aber ist, wenn in ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag "Arbeitstage" genannt sind?

Als Werktage gelten alle Kalendertage außer Sonntage und gesetzliche Feiertage – also auch der Samstag (der meist arbeitsfrei ist). Der Gesetzgeber geht also bei Werktagen von sechs Tagen aus.

„Werktage“ sind nicht „Arbeitstage“

Es können in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag aber auch "Arbeitstage" genannt sein. Dabei kommen Sie, wenn Ihrem Vertrag eine 5-Tage-Woche zugrunde liegt, auf einen anderen Urlaubsanspruch als bei der Festlegung des Urlaubsanspruches in "Werktagen".

Denn als Arbeitstage gelten in einer 5-Tage-Woche auch tatsächlich fünf Tage. Das bedeutet also, dass Sie, sofern Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche festgelegt sind, einen längeren Urlaubsanspruch haben als bei einer Festlegung von Werktagen.

 

Urlaubsanspruch im Nebenjob ...mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Meistgelesene Ratgeber-Themen
Ihre Leser-Favoriten
Partnerangebot
Nebenjobs mit Fahrtätigkeiten / als Fahrer
Partnerangebot
Nebenjob-Tipps
Leser-Favoriten
Nebenjob - Nachgefragt
Eingangsbereich einer Tchibo-Filiale
Als Aushilfe bei Tchibo arbeiten

Möglichkeiten für Nebenjobs in über 900 Filialen

Nebenjob - Nachgefragt
Nebenjob Ratgeber       |     Weitere lesenswerte Artikel aus der Rubrik