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Ratgeber
Nebenjobs :: Urlaubsanspruch
Was sind eigentlich
"Werktage"?
Als Werktage gelten alle
Kalendertage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage
also auch der Samstag (der meist arbeitsfrei
ist) Sie gehen bei Werktagen also von sechs Tagen
aus.
Achtung!

Es können in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag aber
auch "Arbeitstage" genannt sein. Dabei kommen
Sie, wenn Ihrem Vertrag eine 5-Tage-Woche zugrunde liegt,
auf einen anderen Urlaubsanspruch als bei der Festlegung
des Urlaubsanspruches in "Werktagen".
Denn als Arbeitstage gelten
in einer 5-Tage-Woche auch tatsächlich fünf
Tage. Das bedeutet also, dass Sie, sofern Arbeitstage
bei einer 5-Tage-Woche festgelegt sind, einen längeren
Urlaubsanspruch haben als bei einer Festlegung von Werktagen.

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