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Ratgeber Nebenjobs :: Urlaubsanspruch

Was sind eigentlich "Werktage"?

Als Werktage gelten alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage – also auch der Samstag (der meist arbeitsfrei ist) – Sie gehen bei Werktagen also von sechs Tagen aus.

Achtung!

Es können in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag aber auch "Arbeitstage" genannt sein. Dabei kommen Sie, wenn Ihrem Vertrag eine 5-Tage-Woche zugrunde liegt, auf einen anderen Urlaubsanspruch als bei der Festlegung des Urlaubsanspruches in "Werktagen".

Denn als Arbeitstage gelten in einer 5-Tage-Woche auch tatsächlich fünf Tage. Das bedeutet also, dass Sie, sofern Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche festgelegt sind, einen längeren Urlaubsanspruch haben als bei einer Festlegung von Werktagen.

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RATGEBER NEBENJOBS

Ihr Urlaubsanspruch

» Anspruch auf Urlaub
» Was sind "Werktage"?
» Gleiches Recht für alle
» Der erste Urlaub - wann?
» Umrechnung bei Teilzeit
» Unregelmäßes Arbeiten
» Urlaubsgeld
» Übrigens...

 

 
 
 
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