Nebenjob Ratgeber :: Urlaubsanspruch
Wann kann erstmals Urlaub genommen werden?
Prinzipiell kann der volle Urlaub erstmals sechs Monate nach Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.
Was passiert aber, wenn Ihr Nebenjob weniger sechs Monate andauert?
Saisonbeschäftigung oder Ausscheiden während der Probezeit
Das Beschäftigungsverhältnis einer Saison-Aushilfe (vorab vereinbarte Beschäftigungsdauer zwei Monate) endet vor Ablauf der sechs Monate.
Der Arbeitnehmer schafft im Kalenderjahr nicht die Mindestarbeitszeit und scheidet aus dem Betrieb aus, weil die Probezeit vielleicht nicht überstanden wurde.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs für solche Fälle ist geregelt.
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei weniger als sechs Monaten Beschäftigungsdauer
Wer vor Ablauf der sechsmonatigen Frist aus dem Betrieb ausscheidet, hat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat, den er in dem Betrieb beschäftigt war.
Also hat beispielsweise die Saison-Aushilfe bei einer Beschäftigung von zwei Monaten einen Anspruch auf vier Tage bezahlten Urlaub.
Dieser Anspruch berechnet sich wie folgt:
24 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch/Jahr
: 12 Monate
x 2 Monate Beschäftigung
= 4 Tage Urlaubsanspruch
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