Nebenjob Ratgeber :: Urlaubsanspruch

Bei Teilzeit - also auch bei einem Nebenjob - wird der Urlaubsanspruch umgerechnet

Für Mitarbeiter, die nicht in Vollzeit arbeiten, wird der Urlaubsanspruch anteilmäßig umgerechnet. Dabei hilft die Urlaubs-Umrechnungsformel.

Da es natürlich nicht sein kann, dass Sie als Teilzeitkraft zum Beispiel drei Tage pro Woche tätig sind, eine Woche Urlaub nehmen (also von Montag bis Sonntag) und dabei nur drei Tage Ihres beispielsweise tariflich zugesicherten Urlaubsanspruches von 30 Tagen "verbrauchen", wird der Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten umgerechnet. Ansonsten würden Sie praktisch mehr bezahlten Urlaub machen als Sie arbeiten.

Häufig sind solche Umrechnungen in den für Sie geltenden Tarifverträgen bereits geregelt. Sollte das nicht der Fall sein, kommt die Urlaubs-Umrechnungsformel zum Zuge.

Ein Beispiel zur Urlaubs-Umrechnungsformel:

Ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen steht bei einer 5-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen zu. Sie selbst arbeiten an drei festen Tagen pro Woche.

Ihr jährlicher Urlaubsanspruch ergibt sich daraus wie folgt:

 
  30 Urlaubstage/Jahr
  : 5 Tage/Woche betriebliche Arbeitszeit
  x 3 Tage/Woche tatsächliche Arbeitszeit
  = 18 Urlaubstage pro Jahr

 

Das entspricht sechs Wochen Urlaub pro Jahr:
(18 Tage Jahresurlaub : 3 Arbeitstage/Woche
= 6 Wochen Urlaub/Jahr).

Und das ist genauso viel, wie den Vollzeitkräften zusteht:
(30 Tage Jahresurlaub : 5 Arbeitstage/Woche = 6 Wochen Urlaub/Jahr).

Wenn sich aus der Umrechnung des Urlaubsanspruches eine ungerade Zahl ergibt

Ein Beispiel: Arbeitszeit zwei Tage pro Woche bei einem Urlaubsanspruch von 26 Tagen:

 
  26 Tage Urlaubsanspruch
  : 5 Tage/Woche x 2 tatsächliche Arbeitstage
  = 10,4 Tage Anspruch

 

Viele Tarifverträge sehen die Aufrundung von Urlaubsansprüchen vor.

Daraus würden sich in dem obigen Fall also 11 Arbeitstage Urlaub pro Jahr ergeben. Wenn nicht auf- oder abgerundet wird, so entsprechen 0,40 Stunden 24 Minuten (Formel: 60 Min. x 0,40 Std.)

 

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