Nebenjob Ratgeber :: Urlaubsanspruch

Wie ist es mit dem Urlaubsgeld im Nebenjob?

In manchen Fällen haben Sie auch Anspruch auf Urlaubsgeld - anteilmäßig.

Wenn Sie Glück haben, besteht neben dem bezahlten Urlaubsanspruch aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen oder einer Betriebsvereinbarung ein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld.

Auch in diesem Fall, wie bei anderen Sonderzahlung auch - werden Sie ebenso gleichberechtigt behandelt wie Ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Ihr Anspruch ergibt sich hier allerdings nicht aus Ihren Wochenarbeitstagen, sondern aus der Wochenarbeitszeit.

Beispiel für die Berechnung des Urlaubsgeldes im Nebenjob

Ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen haben eine 38-Stunden-Woche und erhalten 250 Euro Urlaubsgeld. Sie selbst arbeiten acht Stunden in der Woche.

Sie haben somit Anspruch auf

250 EUR : 38 Std. x 8 Std. = 52,63 EUR Urlaubsgeld.

 

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