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Ratgeber
Nebenjobs :: Urlaubsanspruch
Wie ist es mit dem
Urlaubsgeld?
Wenn Sie Glück haben,
besteht neben dem bezahlten Urlaubsanspruch aufgrund
von tarifvertraglichen Regelungen oder einer Betriebsvereinbarung
ein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld.
Auch hier werden Sie ebenso
gleichberechtigt behandelt wie Ihre vollzeitbeschäftigten
Kollegen. Ihr Anspruch ergibt sich hier allerdings nicht
aus Ihren Wochenarbeitstagen, sondern aus der Wochenarbeitszeit.
Beispiel
Ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen haben eine
38-Stunden-Woche und erhalten 250 Euro Urlaubsgeld.
Sie selbst arbeiten acht Stunden in der Woche. Sie haben
somit Anspruch auf
250 EUR : 38 Std. x 8
Std. = 52,63 EUR Urlaubsgeld.

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