Nebenjob Ratgeber :: Selbständig im Nebenjob

Was Sie bei einem Nebenjob auf selbstständiger Basis unbedingt beachten sollten

Es gibt einige grundlegende Dinge, die Sie insbesondere bei einer Existenzgründung auf nebenberuflicher Basis beachten sollten.

Immerhin haben Sie noch einen Hauptjob und damit einen Hauptarbeitgeber, dem gegenüber Sie gewisse Verpflichtungen eingegangen sind.

Folgende Punkte sollten Sie bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit unbedingt bedenken

  • Halten Sie die Kosten gering
  • Informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber
  • Beachten Sie den "Zeitfaktor"
  • Sie dürfen Ihrem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz machen

Halten Sie die Kosten gering

Gerade am Anfang sollten Sie sich den Grundsatz "Die Kosten gering wie wie möglich halten" ganz groß auf die Fahne schreiben. Dies gilt allerdings für die hauptberufliche Selbstständigkeit ebenso wie für die nebenberufliche.

Für die Anfangsinvestitionen sollte gelten: Entscheiden Sie sich für eine Geschäftsidee, bei der sich die Investitionen im Rahmen halten.

Halten Sie sich, besonders in der Gründungsphase, bezüglich Ihrer Ansprüche an Arbeitsmaterial oder Ihren Arbeitsplatz zurück; improvisieren Sie lieber ein wenig und arbeiten Sie nach Möglichkeit mit dem, was bereits vorhanden ist. Halten Sie also auch die laufenden Kosten im Rahmen.

Informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber

Zwar sind Sie dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über die Aufnahme einer Nebentätigkeit, ob auf selbstständiger Basis oder auch nicht, zu informieren. Im Regelfall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht untersagen, denn was Sie nach Feierabend tun, ist Freizeit und somit ganz allein Ihre Privatsache.

Aber dies auch gilt nur in der Regel, und bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme: Viele Arbeitsverträge enthalten die sogenannte "Nebentätigkeitsklausel", die besagt, dass die Ausübung von Nebentätigkeiten der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, es sei denn, die "Interessen des Arbeitgebers" werden durch die Nebenbeschäftigung nicht berührt. Die Interessen Ihres Arbeitgebers verletzen Sie mit Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit insbesondere, wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob unter Ihrer Nebentätigkeit leidet oder wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen. Diese beiden Fälle, in denen Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihre Nebentätigkeit untersagen kann (Zeitfaktor und Konkurrenzverhalten), finden Sie nachstehend genauer beschrieben.

Viele Arbeitgeber haben nichts dagegen, wenn ihre Angestellten einer Nebentätigkeit nachgehen. Sie möchten nur gefragt und somit nicht hintergangen werden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und lassen Sie sich Ihren Nebenjob genehmigen, auch wenn Sie nicht unbedingt dazu verpflichtet wären. Es lohnt sich nicht, sich ungesetzlich zu verhalten. In kleineren Unternehmen können Sie dieses Gespräch sicherlich persönlich führen, empfehlenswert ist jedoch immer, eine klare schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Nebentätigkeit einverstanden ist.

Beachten Sie den Zeitfaktor bei Ihrem Ihren selbstständigen Nebenjob

Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, so sollten Sie sich für ein Konzept entscheiden, das Sie nicht über alle Maßen beansprucht, denn Sie haben ja auch hauptberufliche Verpflichtungen.

Ihr Hauptjob darf unter der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht leiden. Wenn auch bei einer Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis keine Regelungen durch das Arbeitszeitgesetz hinsichtlich der Gesamtarbeitszeit zu beachten sind, so darf doch Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht durch Ihre selbstständige Tätigkeit nachlassen. Sobald dies zuträfe, würden die "Interessen des Arbeitgebers" berührt und er dürfte Ihnen Ihre nebenberufliche Tätigkeit untersagen.

Machen Sie Ihrem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz

In den meisten Fällen entscheiden sich Existenzgründer für eine Tätigkeit, in der sie bereits über Kenntnisse verfügen. Diese Kenntnisse basieren meist auf der hauptberuflichen Tätigkeit.

Dennoch oder gerade deshalb: Entscheiden Sie sich nur für eine Geschäftsidee, die Sie nicht in Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber bringt. In vielen Arbeitsverträgen ist ein Wettbewerbsverbot verankert.

Informieren Sie sich im Vorwege darüber, ob eine solche Klausel auch in Ihrem Vertrag enthalten ist.

Denn wenn Sie Ihrem Arbeitgeber mit Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit Konkurrenz machen, gilt auch hier, dass Sie damit die "Interessen des Arbeitgebers verletzen" und ihm Anlass geben, Ihnen Ihre nebenberufliche Tätigkeit zu untersagen.

 

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