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Ratgeber
Nebenjobs
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Was
Sie wissen sollten

Viele Fragen und jede Menge Antworten
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Zum Nebenjob häufig
auch als "Minijob" bezeichnet stellen
sich rein rechtlich viele Fragen und es gibt
jede Menge Antworten.
Hier finden Sie zahlreiche
Informationen über geringfügig entlohnte Minijobs,
kurzfristige Minijobs (Saisonbeschäftigung), Mini-Jobs
in privaten Haushalten und Niedriglohnjobs.
Das Sozialgesetzbuch unterscheidet
zwischen drei verschiedenen Arten von Minijobs:
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geringfügig
entlohnte Minijobs ("400-Euro-Jobs") »

> Minijobs in Privathaushalten

> kurzfristigen
Minijobs (Saisonbeschäftigung) »
Der Minijob (400-Euro-Job)
zählt zu den so genannten "geringfügigen
Beschäftigungen" und wird sozialversicherungs-
und steuerrechtlich anders als "reguläre"
Beschäftigungsverhältnisse zu behandelt.
Auch die Saisonbeschäftigung
oder "kurzfristige Beschäftigung"
ist geringfügig und kann eine gute Alternative
zu einem regelmäßig ausgeübten Nebenjob
sein.
Es gibt also verschiedene
Möglichkeiten, um zum Minijobber zu werden
wie es funktioniert und worauf Sie achten sollten, sagen
wir Ihnen hier.
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