Existenzgründung :: Firmenfahrzeug: Kauf oder Leasing

Leasingkosten

Wie errechnen Sie die Kosten beim Leasing?

Der "Kaufpreis" für das Leasingobjekt setzt sich aus den Leasingraten, der Anzahlung oder anderen Sonderzahlungen und dem vertraglich festgeschriebenen Restwert nach Vertragsablauf zusammen.

"Gesamtkaufpreis" = Leasingraten + Anzahlung + Restwert

Die tatsächlichen Kosten für das Leasing ergeben sich aus der Differenz zwischen diesem Betrag ("Kaufpreis") und dem offiziellen Richtpreis des Händlers.

Der Restwert als Stolperstein

Im Hinblick auf den Restwert sollten Sie folgendes beachten, damit Sie beim Leasing keine unangenehmen Überraschungen erleben:

  • Wenn zum Beispiel die Leasingraten gering ausfallen, wird dies dazu führen, dass der Restwert des Objektes ausgesprochen hoch angesetzt ist.
     
    Das Objekt kann dann zum Ende der Vertragslaufzeit nur zu diesem überhöhten Kaufpreis erworben werden – was oftmals nicht lohnend ist.
     
    Ziehen Sie immer den "Gesamtkaufpreis" für das Objekt zu Rate – wie oben beschrieben. Ein realistischer Restwert sollte sich am Listenverkaufspreis des Händlers orientieren.
  • Wenn der Restwert dagegen niedrig ist, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Vertragsablauf zu erwerben und durch den anschließenden Verkauf die Kosten für das Leasing auszugleichen.

Beachten Sie die 40/90-Regel

Damit Sie Ihre Leasingkosten steuerlich geltend machen können, müssen Sie die sogenannte „40/90-Regel“ unbedingt einhalten.

40/90 heißt, dass die Laufzeit mindestens 40 Prozent, höchstens aber 90 Prozent der betrieblichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes (bei Fahrzeugen 5 Jahre) ausmachen darf.

Vergleichen lohnt sich

Ein Leasingvertrag ist nicht wie der andere – um tatsächlich durchs Leasing finanzielle Vorteile zu erzielen, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich verschiedener Verträge.

Dabei ist wichtig, dass Sie sich von verschiedenen Leasinganbietern Kostenvoranschläge machen lassen. Vergleichen Sie diese Kalkulationen mit einem eventuellen Neuanschaffungswert und einem «normalen» durch ein Bankinstitut finanzierten Kauf.

Vergleichen Sie die Leasingraten anhand des Effektivzinses – dieser Zinssatz muss in einem Leasingvertrag angegeben sein.

Ziehen Sie beim Vergleich ebenfalls in Betracht, welche Laufzeit der Leasingvertrag hat und um welche Art Vertrag es sich handelt (man kann beim Leasing beispielsweise bis zur Vollamortisation ohne verbleibenden Restwert gehen).

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