Existenzgründung :: Der erste Mitarbeiter
Studentische Aushifen, Minijobs, Saisonbeschäftigung
Viele Arbeitgeber, insbesondere Existenzgründer, stellen auch gern Mitarbeiter zur Aushilfe, im Rahmen eines Studentenjobs oder im Rahmen einer Saisonbeschäftigung ein.
Studentische Aushilfe
Studenten sind eine immer gern eingesetzte Unterstützung für ein Unternehmen - erst recht, wenn es sich um ein junges Unternehmen handelt. Denn für Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien arbeiten oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Rentenversicherungspflicht besteht für einen allerdings Studenten immer. Hinsichtlich der günstigen Sozialversicherungssituation ist es unerheblich, wie viel ein Student verdient.
Neben der günstigen Sozialversicherungssituation haben Studenten den Vorteil, dass Sie in der Regel recht motiviert und je nach Vorlesungsplan auch ziemlich flexibel einsetzbar sind.
Mehr Infos zum Thema studentische Aushilfen finden Sie im Ratgeber Nebenjobs ![]()
Aushilfen auf 400-Euro-Basis
Selbstverständlich können Sie auch Aushilfen auf der so genannten 400-Euro-Basis einstellen. Diese Aushilfen dürfen monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienen und sind sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders zu behandeln als andere angestellte Arbeitnehmer.
Ausführliche Infos zum Thema finden Sie im Ratgeber Nebenjobs Minijob bis 400 Euro ![]()
Kurzfristige Beschäftigung (Saisonbeschäftigung)
Bei der kurzfristigen Beschäftigung (oder auch Saisonbeschäftigung genannt) handelt es sich – wie beim 400-Euro-Job auch – um ein sogenanntes „geringfügiges Beschäftigungsverhältnis“.
So lange der Mitarbeiter in diesem Fall nicht länger als maximal zwei Monate (entspricht fünf Arbeitstagen pro Woche) oder 50 Tage pro Jahr beschäftigt wird, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Ausführliche Infos zum Thema finden Sie im Ratgeber Nebenjobs: Kurzfristige Beschäftigung ![]()
Home-Office
Haushalt, Kinder und Home-Office




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