|
Existenzgründung
:: Der
erste Mitarbeiter
Kurzfristige Beschäftigung

(Saisonbeschäftigung)
Bei der kurzfristigen Beschäftigung
(oder auch Saisonbeschäftigung genannt) handelt
es sich wie beim 400-Euro-Job auch um
ein sogenanntes «geringfügiges Beschäftigungsverhältnis».
So lange der Mitarbeiter
in diesem Fall nicht länger als maximal zwei Monate
(entspricht fünf Arbeitstagen pro Woche) oder 50
Tage pro Jahr beschäftigt wird, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge
an.
Ausführliche Infos
zum Thema
»
RATGEBER NEBENJOBS "Kurzfristige Beschäftigung"
|