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Existenzgründung
:: Der
erste Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter

Beschäftigte
auf eigene Rechnung
Freie Mitarbeiter sind so
ziemlich die einfachste Art der Beschäftigung für
junge Unternehmen. Sie sind zur Stelle, wenn es etwas
zu tun gibt und belasten Sie nicht, wenn die Auftragslage
schwächer ist.
Freie Mitarbeiter stellen
Ihnen für die geleistete Arbeit eine Rechnung und
damit ist für Sie alles weitere erledigt. Aufwendige
An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse und sonstige
Umstände entfallen. Auch für die Versteuerung
sind freie Mitarbeiter selbst verantwortlich.
Vorsicht ist dennoch geboten.
Denn Freie Mitarbeiter laufen unter Umständen Gefahr,
als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Dieser
Verdacht trifft nicht nur den Freien selbst, denn der
Auftraggeber haftet vier Jahre lang für die kompletten
Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer.
Bevor Sie freie Mitarbeiter beschäftigen, sollten
Sie also peinlich genau darauf achten, dass diese nicht
zu den Scheinselbstständigen zählen.
Achten Sie darauf, dass
Sie dem freien Mitarbeiter auf gar keinen Fall einen
eigenen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen zur Verfügung
stellen. Auch in die Organisation Ihres Betriebes (Telefonliste,
Organigramm, ...) darf ein freier Mitarbeiter nicht
aufgenommen werden. Das würde im Zweifelsfall darauf
schließen lassen, dass der freie Mitarbeiter wie
ein angestellter Mitarbeiter eingebunden ist.
Tipp

Häufig empfiehlt es sich, gewisse Dienstleistungen
wie beispielsweise Übersetzungen oder ähnliches
an externe Dienstleister zu vergeben.
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