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Existenzgründung :: Der erste Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter

Beschäftigte auf eigene Rechnung

Freie Mitarbeiter sind so ziemlich die einfachste Art der Beschäftigung für junge Unternehmen. Sie sind zur Stelle, wenn es etwas zu tun gibt und belasten Sie nicht, wenn die Auftragslage schwächer ist.

Freie Mitarbeiter stellen Ihnen für die geleistete Arbeit eine Rechnung und damit ist für Sie alles weitere erledigt. Aufwendige An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse und sonstige Umstände entfallen. Auch für die Versteuerung sind freie Mitarbeiter selbst verantwortlich.

Vorsicht ist dennoch geboten. Denn Freie Mitarbeiter laufen unter Umständen Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Dieser Verdacht trifft nicht nur den Freien selbst, denn der Auftraggeber haftet vier Jahre lang für die kompletten Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Bevor Sie freie Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie also peinlich genau darauf achten, dass diese nicht zu den Scheinselbstständigen zählen.

Achten Sie darauf, dass Sie dem freien Mitarbeiter auf gar keinen Fall einen eigenen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen. Auch in die Organisation Ihres Betriebes (Telefonliste, Organigramm, ...) darf ein freier Mitarbeiter nicht aufgenommen werden. Das würde im Zweifelsfall darauf schließen lassen, dass der freie Mitarbeiter wie ein angestellter Mitarbeiter eingebunden ist.

Tipp

Häufig empfiehlt es sich, gewisse Dienstleistungen wie beispielsweise Übersetzungen oder ähnliches an externe Dienstleister zu vergeben.

 

 


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