Existenzgründung :: Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung: Ausnahmeregelung für Freiberufler

Sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Basis einer freiberuflichen Tätigkeit ausüben dürfen, brauchen Sie kein Gewerbe anzumelden.

Eine schriftliche, formlose Mitteilung an Ihr Finanzamt (ein Musterschreiben finden Sie untenstehend) reicht völlig aus.

Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit

Die Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit kommen insbesondere dann zum Tragen, wenn Sie als Gewerbetreibender gewisse Gewinn- und Umsatzgrenzen überschreiten. Unabhängig von Ihrem Jahresumsatz und dem erzielten Gewinn dürfen Sie als Freiberufler Ihren Gewinn auf Basis der einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Sie brauchen keine doppelte Buchführung und entsprechend auch keine Bilanzen und keine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer – und auch das unabhängig von der Höhe Ihres jährlichen Gewinns. Weiterhin steht es Ihnen frei, das sogenannte Ist-Besteuerungs-Verfahren wählen, nach dem Sie Umsatzsteuer erst zu dem Zeitpunkt an das Finanzamt abführen müssen, wenn die Kundenzahlung bei Ihnen eingegangen ist.

Sicherlich werden Sie als Existenzgründer – zumal als nebenberuflicher – ebenfalls wie die freiberuflich Selbstständigen behandelt, denn Ihr Gewinn und Ihr Umsatz wird wahrscheinlich noch unterhalb der vorgegebenen Grenzen liegen. Sobald Ihr Geschäft jedoch «brummt», verlieren Sie Ihre Eigenschaft als Kleingewerbetreibender und damit entfällt der Vorteil, dass Sie steuerlich wie ein Freiberufler behandelt werden.

Je nach der Höhe Ihres Gewinns bzw. Umsatzes kann es also für Sie sehr von Vorteil sein, als Freiberufler anstatt als Gewerbetreibender selbstständig zu sein – sofern Sie es dürfen. Denn nur bestimmte Tätigkeiten zählen zu den Freien Berufen.

Abgrenzung: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die freiberufliche Tätigkeit ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dennoch sind die gesetzlichen Vorschriften zur Abgrenzung des Freiberuflers vom Gewerbetreibenden nicht unbedingt eindeutig. Letztlich entscheidet allein Ihr Finanzamt, ob Sie als Freiberufler eingestuft werden – die Sachlage sollten Sie demnach in jeden Fall mit Ihrem Finanzamt klären (aber auch die IHK kann weiterhelfen).

Laut § 18 Abs. 1 EStG sind freiberufliche Tätigkeiten

  • freie künstlerische Tätigkeiten
  • freie wissenschaftliche Tätigkeiten
  • freie schriftstellerische Tätigkeiten
  • freie unterrichtende Tätigkeiten
  • freie erzieherische Tätigkeiten

Die letztliche Abgrenzung, wann zum Beispiel es sich bei einer künstlerischen Tätigkeit um einer freiberufliche handelt oder aber als Gewerbe betrieben wird, ist Auslegungssache und hängt vom Einzelfall ab. An dieser Stelle ist zu raten, Ihren konkreten Fall jeweils mit Ihrem Finanzamt, der IHK oder gegebenenfalls auch mit Ihrem Steuerberater zu klären.

„Freie Berufe“

Die Ausübung der folgenden freien Berufe in selbstständiger Tätigkeit ist durchgängig als freiberufliche Tätigkeit einzustufen.

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Heilpraktiker und Krankengymnasten
  • Ingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure sowie Handelschemiker
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen
  • Rechts- und Patentanwälte, Notare, vereidigte Buchprüfer und vereidigte Bücherrevisoren, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte sowie beratende Volks- und Betriebswirte

Musterschreiben an das Finanzamt

Sie dürfen als Freiberufler selbstständig tätig werden und wollen es auch?

Die Gewerbeanmeldung entfällt nun. Sie müssen lediglich innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen. Am Besten in einem kurzen formlosen Schreiben an Ihr Finanzamt. In diesem Schreiben sollte Ihre bisherige Steuernummer, das Datum der Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, den Ort Ihrer Tätigkeit und Ihre Tätigkeit selbst aufgeführt sein.

Ihr Anschreiben könnte wie folgt aussehen:

An das Finanzamt
[Adresse Ihres zuständigen Finanzamtes]

Steuernummer [Ihre Steuernummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum des Beginns Ihrer Tätigkeit] werde ich in [komplette Anschrift] meine freiberufliche Nebentätigkeit als [Bezeichnung bzw. Beschreibung der geplanten Tätigkeit] aufnehmen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir den Betriebseröffnungsbogen zusenden würden.

Bei Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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