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Existenzgründung
:: Gewerbeanmeldung
Ausnahmeregelung für
Freiberufler
Sofern
Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Basis
einer freiberuflichen Tätigkeit ausüben dürfen,
brauchen Sie kein Gewerbe anzumelden. Eine schriftliche,
formlose Mitteilung an Ihr Finanzamt (ein Musterschreiben
finden Sie untenstehend) reicht völlig aus.
Vorteile
der freiberuflichen Tätigkeit

Die Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit kommen
insbesondere dann zum Tragen, wenn Sie als Gewerbetreibender
gewisse Gewinn- und Umsatzgrenzen überschreiten.
Unabhängig von Ihrem Jahresumsatz und dem erzielten
Gewinn dürfen Sie als Freiberufler Ihren Gewinn
auf Basis der einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung
ermitteln. Sie brauchen keine doppelte Buchführung
und entsprechend auch keine Bilanzen und keine Gewinn-
und Verlustrechnung zu erstellen. Sie unterliegen nicht
der Gewerbesteuer und auch das unabhängig
von der Höhe Ihres jährlichen Gewinns. Weiterhin
steht es Ihnen frei, das sogenannte Ist-Besteuerungs-Verfahren
wählen, nach dem Sie Umsatzsteuer erst zu dem Zeitpunkt
an das Finanzamt abführen müssen, wenn die
Kundenzahlung bei Ihnen eingegangen ist.
Sicherlich werden Sie als
Existenzgründer zumal als nebenberuflicher
ebenfalls wie die freiberuflich Selbstständigen
behandelt, denn Ihr Gewinn und Ihr Umsatz wird wahrscheinlich
noch unterhalb der vorgegebenen Grenzen liegen. Sobald
Ihr Geschäft jedoch «brummt», verlieren
Sie Ihre Eigenschaft als Kleingewerbetreibender und
damit entfällt der Vorteil, dass Sie steuerlich
wie ein Freiberufler behandelt werden.
Je nach der Höhe Ihres
Gewinns bzw. Umsatzes kann es also für Sie sehr
von Vorteil sein, als Freiberufler anstatt als Gewerbetreibender
selbstständig zu sein sofern Sie es dürfen.
Denn nur bestimmte Tätigkeiten zählen zu den
Freien Berufen.
Abgrenzung:
Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die freiberufliche Tätigkeit ist im Einkommensteuergesetz
(EStG) geregelt. Dennoch sind die gesetzlichen Vorschriften
zur Abgrenzung des Freiberuflers vom Gewerbetreibenden
nicht unbedingt eindeutig. Letztlich entscheidet allein
Ihr Finanzamt, ob Sie als Freiberufler eingestuft werden
die Sachlage sollten Sie demnach in jeden Fall
mit Ihrem Finanzamt klären (aber auch die IHK kann
weiterhelfen).
Laut § 18 Abs. 1 EStG
sind freiberufliche Tätigkeiten
>> freie künstlerische
Tätigkeiten
>> freie wissenschaftliche Tätigkeiten
>> freie schriftstellerische Tätigkeiten
>> freie unterrichtende Tätigkeiten
>> freie erzieherische Tätigkeiten
Die letztliche Abgrenzung,
wann zum Beispiel es sich bei einer künstlerischen
Tätigkeit um einer freiberufliche handelt oder
aber als Gewerbe betrieben wird, ist Auslegungssache
und hängt vom Einzelfall ab. An dieser Stelle ist
zu raten, Ihren konkreten Fall jeweils mit Ihrem Finanzamt,
der IHK oder gegebenenfalls auch mit Ihrem Steuerberater
zu klären.
«Freie
Berufe»

Die Ausübung der folgenden «freien»
Berufe in selbstständiger Tätigkeit ist durchgängig
als freiberufliche Tätigkeit einzustufen.
- Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Dentisten, Heilpraktiker und Krankengymnasten
- Ingenieure, Architekten,
Vermessungsingenieure sowie Handelschemiker
- Journalisten, Bildberichterstatter,
Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen
- Rechts- und Patentanwälte,
Notare, vereidigte Buchprüfer und vereidigte
Bücherrevisoren, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Steuerbevollmächtigte sowie beratende Volks-
und Betriebswirte
Musterschreiben
an das Finanzamt

Sie dürfen als Freiberufler selbstständig
tätig werden und wollen es auch?
Die Gewerbeanmeldung entfällt
nun. Sie müssen lediglich innerhalb eines Monats
nach Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit dies
dem Finanzamt schriftlich mitteilen. Am Besten in einem
kurzen formlosen Schreiben an Ihr Finanzamt. In diesem
Schreiben sollte Ihre bisherige Steuernummer, das Datum
der Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, den
Ort Ihrer Tätigkeit und Ihre Tätigkeit selbst
aufgeführt sein.
Ihr Anschreiben könnte
wie folgt aussehen:
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An das Finanzamt
[Adresse Ihres zuständigen Finanzamtes]
Steuernummer [Ihre
Steuernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum des Beginns Ihrer Tätigkeit] werde
ich in [komplette Anschrift] meine freiberufliche
Nebentätigkeit als [Bezeichnung bzw. Beschreibung
der geplanten Tätigkeit] aufnehmen.
Ich würde mich
freuen, wenn Sie mir den Betriebseröffnungsbogen
zusenden würden.
Bei Rückfragen
stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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