Existenzgründung :: Gewerbeanmeldung

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Mit der Anmeldung Ihres Gewerbes setzen sich die Behördenmühlen in Gang.

Das liegt daran, dass Gewerbeamt wird einige andere Institutionen über Ihre Gewerbeanmeldung informieren wird . Und von diesen Einrichtungen werden Sie in der Folgezeit Post bekommen, die Sie entsprechend bearbeiten müssen.

Post vom Finanzamt

Das Finanzamt erteilt Ihnen eine Steuernummer und sendet Ihnen den Betriebseröffnungsbogen, auf denen Sie Angaben über Ihr Unternehmen zu machen haben. Weitere Informationen zum Betriebseröffnungsbogen finden Sie unter dem Thema Finanzamt und Steuern.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für gewisse Berufsgruppen wie beispielsweise das Handwerk eine Pflichtversicherung. Die Berufsgenossenschaft möchte Ihren Mitgliedsbeitrag einschätzen und dazu bekommen Sie natürlich einen Fragebogen.

Industrie- und Handelskammer - IHK

Die Industrie- und Handelskammer schickt Ihnen einen Fragebogen, denn je nach Gewerbe und Wirtschaftszweig, haben Sie einen Handelskammerbeitrag zu entrichten.

Handwerkskammer

Die Handwerkskammer möchte das gleiche wie die IHK, nur mit dem Unterschied, dass sie ausschließlich für das Handwerk zuständig ist. Alle anderen Betriebsarten werden der IHK zugeordnet.

Arbeitsamt

Sofern Sie als Arbeitgeber Personal beschäftigen erteilt Ihnen das Arbeitsamt eine Betriebsnummer und schickt Ihnen – wie soll es anders sein – einen Fragebogen.

Handelsregister-Gericht

Das Handelsregister-Gericht fordert gegebenenfalls eine Eintragung und schickt Ihnen – Sie ahnen es – einen Fragebogen.

Andere Institutionen

Das Amt für Arbeitsschutz (oder ähnliche Institutionen) wird unter Umständen ebenfalls aktiv. Welche Behörde sich bei Ihnen melden wird, hängt von Ihrem Gewerbe ab und ob Sie Personal beschäftigen. Auch von dieser Stelle bekommen Sie einen Fragebogen.

Das alles klingt nicht nur arbeitsintensiv – das ist es auch. Sie werden feststellen, dass die Behörden nicht mit Fragebögen geizen. Erledigen Sie alle Anforderungen möglichst umgehend. Bei Fragen – und die werden ganz sicher aufkommen – bitten Sie die entsprechenden Behörden um Rat und Hilfe oder fragen Sie Ihren Steuerberater.

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