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Existenzgründung
:: StartUp
Gründerzuschuss vom
Staat

Gründungshilfe
vom Staat
Wer
den Weg aus der Arbeitslosigkeit durch die Gründung
eines eigenen Unternehmens beschreiten möchte,
der kann sich unter bestimmten Voraussetzungen über
staatliche Unterstützung freuen.
Denn
der Mut und das Engagement von Arbeitslosen, die den
Schritt in die Selbstständigkeit wagen, belohnt
das Arbeitsamt, indem es diesen Start-ups gerade in
der Anfangszeit finanziell unter die Arme greift.
Allerdings wurden die Möglichkeiten
seit dem 1. August 2006 wieder eingeschränkt. Das
so genannte "Überbrückungsgeld"
und "Ich-AG" entfielen und wurden durch den
so genannten «Gründerzuschuss» abgelöst.
Diesen Zuschuss können unter bestimmten Voraussetzungen
ALG I-Empfänger in Anspruch nehmen.
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