Existenzgründung :: Betriebsprüfung
Betriebsprüfung durchs Finanzamt

Die Finanzämter haben schon längst nicht mehr nur die großen Betriebe im Auge.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen werden in Sachen Steuer immer häufiger unter die Lupe genommen.
Der Staat setzt inzwischen mehr als 11.000 Beamte für Außenprüfungen ein. Auf diese Weise geraten auch die "kleinen Fische" ins Visier. Rund jedes 34. Unternehmen muss mit einer Betriebsprüfung rechnen. Und die Prüfer gehen nur selten leer aus. Denn eine Überprüfung kostet ein Unternehmen durchschnittlich 15.000 Euro Steuernachzahlung.
Dabei nimmt nicht nur die Häufigkeit der Betriebsprüfungen zu. Die Beamten im Außendienst erhalten darüber hinaus immer mehr Rechte:
Was darf ein Betriebsprüfer?
- Seit dem Jahr 2000 darf ein Prüfer beispielsweise jede Person zur Sache befragen, die ihm im Betrieb über den Weg läuft. Zuvor gab lediglich der Betriebsinhaber oder eine von ihm beauftragte Person Auskunft.
- Auch hinsichtlich der Einsicht der Akten im Rahmen einer Betriebsprüfung haben Prüfer nun mehr Befugnisse. Denn auch Unterlagen, die nicht zum Prüfungszeitraum gehören, dürfen ohne eine erneute Prüfungsanordnung gesichtet werden. Das gilt übrigens auch für Geschäftsjahre, für die noch keine Steuererklärung abgegeben wurde.
- Auch die Vorschrift für den Prüfungsort ist neu. Der Beamte arbeitet grundsätzlich vor Ort – also im Betrieb oder den Privaträumen des Unternehmers. Die Kanzlei des Steuerberaters kommt bei dieser Regelung nicht mehr in Frage.
Seien Sie dem Betriebsprüfer immer einen Schritt voraus
So unverhofft wie viele meinen kommt ein Steuerprüfer nicht. Denn jeder ist dazu verpflichtet, sich zuvor anzumelden. In der Regel wird ein Prüfer telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren.
Hier sind Sie das erste Mal gefordert. Denn Sie sollten sich bemühen, so viel Zeit wie möglich zu gewinnen. Versuchen Sie, den Prüfungstermin so weit wie möglich hinauszuzögern. Denn je mehr Zeit Ihnen bis zum Tag X bleibt, desto besser.
Schlagen Sie vor, den Prüfer zurückzurufen. Auf diese Weise können Sie den ersten Schreck überwinden und über einen geeigneten Termin nachdenken. Bedenken Sie, dass Sie unter Umständen bis zu vier Wochen brauchen werden, um Ihre Bücher bei Bedarf auf Vordermann zu bringen oder selbst noch einmal zu überprüfen – erst recht, wenn Sie sich neben dem Tagesgeschäft auf den Prüfungstermin vorbereiten.
Wenn der Steuerprüfer sich das erste Mal mit Ihnen in Verbindung setzt, sollte Ihr erster Gedanke Ihrem Steuerberater gelten, wenn Sie einen haben. Informieren Sie ihn umgehend.
Bild oben: © Gina Sanders - Fotolia.com

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