Existenzgründung :: Betriebsprüfung

Nutzen Sie Verhandlungsspielräume

Auch wenn sich eine Nachzahlung ergibt, heißt das nicht unbedingt, dass Sie den Ergebnissen der Steuerprüfer hilflos ausgeliefert sind. Auch ein Betriebsprüfer kann sich irren.

Steuerprüfungen ziehen in der Regel Nachzahlungen nach sich. Gehen Sie vorsichtshalber davon aus, dass es auch Sie treffen wird. Machen Sie sich keine falsche Hoffnung. Im heutigen Steuerdschungel finden sich heute nur noch wenige zurecht. Wenn der Prüfer es also sehr genau nimmt und nur lange genug sucht, wird er in der Regel auch etwas finden. Das heißt allerdings nicht, dass Sie den Ergebnissen der Steuerprüfer hilflos ausgeliefert sind. Auch ein Prüfer kann sich irren.

Vermeiden Sie Erklärungsnöte während der Betriebsprüfung

Entdeckt ein Prüfer beispielsweise Kassenfehlbeträge, suchen Sie nach den Gründen. Diese können vielschichtig sein. Häufige Ursache sind Rechenfehler. Es kann ebenfalls sein, dass Sie Bareinnahmen verspätet gebucht haben. Auch Reisekosten und private Einlagen müssen zeitlich zutreffend erfasst werden.

Können Sie den Fehler nicht erklären, erhöht das Finanzamt Ihren Gewinn um den Fehlbetrag. Für Sie bedeutet das eine Steuernachzahlung.

In Erklärungsnöte geraten Sie ebenfalls, wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Zuwachs Ihres Vermögens zu erklären.

In diesem Fall geht der Prüfer davon aus, dass Sie nicht alle Einnahmen erfasst haben. Einen höheren Gewinn können Sie nur vermeiden, wenn Sie die Annahmen des Prüfers widerlegen können. Dazu müssen Sie allerdings wissen, welche Werte für Ihr Vermögen anzusetzen sind und wie diese miteinander verglichen werden. Gelingt Ihnen das nicht, verlangt der Fiskus, dass Sie Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer nachzahlen.

Wenn Sie mit dem Ergebnis der Steuerprüfung nicht zufrieden sind

Sind Sie mit dem Ergebnis des Steuerprüfers nicht zufrieden, können Sie dies in der Schlussbesprechung vortragen. An diesem Gespräch mit dem Finanzamt nimmt neben dem Steuerprüfer in der Regel auch sein Vorgesetzter teil. Auch Sie sollten sich zu diesem Treffen von einer zweiten Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. Insbesondere wenn es um höhere Beträge geht, ist eine zweite Meinung sehr wichtig.

Die Finanzämter sind grundsätzlich an einer gütlichen Einigung interessiert. Schließlich dauern Steuerprozesse oft einige Jahre und deren Ergebnisse sind schwer vorhersehbar. Finanzbeamte verfügen immer über einen gewissen Spielraum und vielfach sind sie auch bereit, diesen einzusetzen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um für sich einen günstigen Kompromiss zu erzielen. Das Ergebnis der Schlussbesprechung finden Sie im Prüfungsbericht wieder. Dieser ist zwar kein Verwaltungsakt, gegen den Sie Einspruch legen können, aber Einwände sollten Sie dennoch äußern.

Der Prüfer wird den Steuerbescheid später korrigieren. Spätestens dann steht fest, wie viel Geld Sie auf Grund der Betriebsprüfung nachzahlen müssen. Gegen diesen Bescheid können Sie dann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

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