Existenzgründung :: "Gründung mit Gefühl"
Wenn der Lebenspartner zum Geschäftspartner wird

Besonders für glückliche Paare ist es eine traumhafte Vorstellung: Das eigene Geschäft gemeinsam mit dem Lebenspartner zu gründen.
Eine „24-Stunden-Partnerschaft“ entsteht – das gemeinschaftliche Startup unter Lebensgefährten ist kein Ausnahmefall. „24-Stunden-Paare“ sollten sich darauf einstellen, dass das gemeinsame Leben und Arbeiten die Beziehung sowohl positiv als auch negativ beeinflussen kann.
Aus Liebenden werden also gleichzeitig Geschäftspartner. Bei aller Liebe sollten beide Partner ihr Geschäft auf eine solide rechtliche Basis stellen, um Enttäuschungen oder Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Denn auch wenn zur Zeit der Gründung der Himmel noch voller Geigen hängt, muss das leider nicht immer so bleiben.
Schließen Sie Verträge über Mitarbeit, Privatkredite etc.
Egal, ob verheiratet oder nicht – wenn der Partner im Geschäft des anderen mitarbeitet, sollte ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Und dabei ist es egal, ob man im Bistro des Partners kellnert, die laufende Buchhaltung erledigt, im Fitness-Studio Hand anlegt oder oder oder... Besonders, wenn die Mitarbeit nicht unentgeltlich erfolgt, können Sie auf einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner im Hinblick auf das Finanzamt gar nicht verzichten.
Wenn der Himmel voller Geigen hängt ist es selbstverständlich, dass man dem Partner während der Gründungphase mit Rat, Tat und unter Umständen auch Geld zur Seite steht. Auch wenn es unpersönlich und bürokratisch erscheint: Gut beraten ist, wer einen Vertrag über die Mitarbeit oder über die Zurverfügungstellung finanzieller Mittel abschließt.
Ohne Vertrag ist es für einen Partner, der nicht als Geschäftspartner am Unternehmen beteiligt ist, im Falle einer Trennung sehr schwer, im Nachhinein einen Ausgleich für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft oder die Rückzahlung der finanziellen Mittel zu erstreiten. Denn allein der Umstand, dass ein Lebenspartner den anderen durch seine unentgeltliche Arbeitskraft oder durch materielle Zuwendungen bei der Vermögensbildung unterstützt, reicht nicht aus, um vor Gericht einen finanziellen Ausgleich dessen zu bekommen. Nur in dem Fall, dass der Partner so viel Engagement im Geschäft des anderen eingebracht hat, dass er quasi als der zweite Chef anzusehen ist, machen die Richter eine Ausnahme.
Bild oben: © Konstantin Gastmann//PIXELIO

Erfolgstipps
Trainieren Sie Ihr Namensgedächtnis
Wer ein schlechtes Namensgedächtnis hat, kann sich helfen, indem er sich Eselbrücken baut




Mit der Geschichte von Privatpersonen und Unternehmen Geld verdienen
Bei Pommes und Currywurst kam René Frauenkron die Gründungsidee für sein Unternehmen Weitere Geschäftsideen ![]()

Als Aushilfe im Store oder als Anprobemodell: Lesen Sie, wo Sie die Jobs finden








