Existenzgründung :: "Gründung mit Gefühl"
Bevorzugte Rechtsformen bei einer Geschäftsgründung mit dem Partner
Wer gemeinsam mit dem Lebenspartner eine Existenz gründet, macht dies häufig in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft oder einer GmbH.
BGB-Gesellschaft und Gesellschaftervertrag
Wenn zwei oder mehrere Personen sich zur Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe zusammen schließen, so entsteht automatisch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – die sogenannte BGB-Gesellschaft. Im Grunde unterscheidet sich die BGB-Gesellschaft nur unerheblich von Einzelunternehmung.
Zur Gründung einer BGB-Gesellschaft ist kein Eintrag im Handelsregister und auch kein Notar oder Anwalt erforderlich. Die Gründung ist formlos möglich – auch ein Gesellschaftervertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen den (Geschäfts-)Partnern genügt. Dennoch empfiehlt sich ein schriftlicher Gesellschaftervertrag, um späteren Missverständnissen oder gar Streitigkeiten vorzubeugen. Im Vertrag wird der Zweck des Unternehmens und die wichtigsten Rechte und Pflichten der Partner festgehalten.
Normalerweise wird der Gewinn der BGB-Gesellschaft zu gleichen Teilen an die Gesellschafter ausgezahlt (und unterliegt der persönlichen Einkommensteuer). Die Haftung für Verluste erfolgt ebenfalls persönlich und mit dem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Allerdings können alle Vereinbarungen zwischen den Teilhabern im Gesellschaftervertrag frei festgehalten werden.
GmbH oder Ltd. als Alternative
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist keine Personengesellschaft wie ein Einzelunternehmen oder die GbR, sondern eine Kapitalgesellschaft. Der entscheidende Vorteil einer GmbH liegt in der Haftung, denn falls die Geschäftsgründung fehlschlägt und unterm Strich Schulden abzutragen sind, haften der oder die Gesellschaftgründer nicht mit Ihrem gesamten Vermögen (also auch dem privaten), sondern «nur» mit ihrer Gesellschaftseinlage.
Allerdings hat bei allen Vorteilen im Hinblick auf die Haftung die Gründung einer GmbH auch Nachteile – und das sind vor allem die «Formalitäten». Allein schon die Gründung einer GmbH ist nicht so einfach und formlos möglich wie die einer Personengesellschaft. Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden, ein Mindest-Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro muss eingebracht werden, wie alle Kapitalgesellschaften ist die GmbH zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet.
Als Alternative zur deutschen GmbH kann die Gründung einer englischen "Limited Company" (abgekürzt Ltd.) in Betracht gezogen werden. Jeder Europäer kann in UK eine Limited gründen. Als Mindest-Stammkapital ist £ 1 vorgesehen. Die persönliche Haftung ist - wie bei der GmbH ausgeschlossen.




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