Existenzgründung :: "Gründung mit Gefühl"
Selbstständig mit dem Lebenspartner:
Wenn privat nichts mehr läuft
Vielen scheint es zum Gründungszeitpunkt undenkbar, dass man einmal getrennte Wege gehen könnte. Wenn es dennoch zur Trennung kommt, sollten Sie die Möglichkeiten kennen.
Auch wenn Sie diese Überlegung beim gemeinsamen Start in die Selbstständigkeit nicht konkret führen möchten: Gründungswillige Paare sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Fall einer Trennung passieren soll. Am besten sollten Sie sich bereits während der gemeinsamen Geschäftsgründung Gedanken darüber machen, ob und wie Sie sich geschäftlich auseinander setzen, wenn es privat nicht mehr läuft.
Im Falle einer Trennung gibt es mehrere Möglichkeiten
Im Falle einer Trennung stehen mehrere alternative Vorgehensweisen zur Verfügung. Wenn keiner von beiden den Betrieb allein weiterführen möchte, kann das gemeinsame Geschäft verkauft werden und der Erlös bzw. die Schulden auf beide Teile gleich verteilt werden. Dennoch sollten Sie bedenken, dass bei solchen Verkäufen, die ja meist relativ zügig realisiert werden sollen, der Verkaufspreis oft niedriger liegt, als er bei einem „freiwilligen“ Verkauf sein könnte.
Wenn das Geschäft von einem der beiden Partner weitergeführt werden soll, kann eine Vereinbarung über den Verkauf der Anteile des anderen getroffen werden. Und nicht zuletzt gibt es auch Paare, die sich ausgesprochen freundschaftlich trennen - warum sollte dann das gemeinsame Geschäft nicht auch freundschaftlich weitergeführt werden?

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