NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Von Zuhause Geld verdienen

Du bist auf der Suche nach einem Nebenjob? Dann musst du schon längst nicht mehr nach einer Festanstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber suchen. Auch wenn du dir den Nebenverdienst so einfach wie möglich machen möchtest und gerne von zu Hause aus arbeitest, kannst du dies ganz einfach mit Hilfe des Internets tun. Das Stichwort lautet “unabhängiger Nebenjob”. Besonders, wenn du Wert darauf legst, unabhängig und flexibel zu arbeiten, könnte diese Art der Beschäftigung genau das Richtige für dich sein. Wir verraten, wie du von Zuhause aus Geld verdienen kannst, was du alles für ein solches Beschäftigungsverhältnis wissen musst und geben dir Tipps für deinen unabhängigen Nebenjob. 

 

Independent Work

Bei “unabhängigen Nebenjobs” handelt es sich vor allem um kurzfristige Arbeitseinsätze – manche nehmen nur wenige Minuten ein. Während früher aufgrund des Aufwands mit Sicherheit keiner solche “Mini-Aufträge” angenommen hätte, ist es mittlerweile aufgrund des Internets gar kein Problem mehr. Mit Hilfe von nur wenigen Mausklicks lässt sich herausfinden, wo sich gerade schnell etwas dazuverdienen lässt. Auch durch Smartphones kann sich jeder innerhalb kürzester Zeit ganz flexibel und den eigenen Bedürfnissen bzw. zeitlichen Kapazitäten entsprechend ein eigenes Aufgabengebiet zusammenklicken. Die möglichen Tätigkeitsbereiche sind hier sehr breit gefächert. Was ehemals eine Randerscheinung in der Jobwelt war, hat sich mittlerweile in viele verschieden Richtungen entwickelt.

 

Alles ist möglich

Egal, ob du abends etwas Zeit hast und ein paar kurzfristige Aufträge annehmen möchtest, oder bei der nächsten Zugfahrt von unterwegs aus arbeiten möchtest, bei einem selbstständigen Nebenjob ist alles möglich. Du hast bei dir ausgemistet und einige Dinge gefunden, die du loswerden willst? Dann verkauf sie doch auf eBay oder Kleiderkreisel. Du hast eine kreative Ader und liebst DIY? Dann bringst du deine selbstgemachten Sachen am besten bei Etsy an den Mann. Aber auch wenn du nicht so der Verkäufer bist, findet sich im Netz der ideale Nebenjob für dich. Als Mikrojobber kannst du mit deinem eigenen Smartphone ganz easy Geld verdienen. Oder versuche dich als Produkt- oder Crowdtester. Du siehst, es gibt nichts, was es nicht gibt. 

 

Informiere deinen Arbeitgeber

Zwar bist du per Gesetz nicht dazu verpflichtet, deinen Hauptarbeitgeber darüber zu informieren, ob und wo du einen Nebenjob ausübst, in einigen Fällen lohnt es sich aber trotzdem, deinen Chef in Kenntnis zu setzen. Es kann nämlich trotzdem sein, dass in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel festgehalten wird, die besagt, dass du deinen Arbeitgeber informieren musst. Natürlich kann dein Chef dir grundsätzlich nicht verbieten, einen Nebenjob auszuüben. Solltest du allerdings aufgrund deiner nebenberuflichen Tätigkeit nicht mehr leistungsfähig in deinem Hauptjob sein, kann dies ein Verbot deines Nebenjobs seitens des Hauptarbeitgebers rechtfertigen. Auch wenn du mit deinem Nebenjob deinem Chef Konkurrenz machen solltest, kann er dir diesen verbieten. Mehr Infos dazu findest du hier: Regeln für Arbeitnehmer mit Nebenjob und Hauptjob.

 

Melde ein Gewerbe an

Für “ein bisschen nebenher verdienen” ein Gewerbe anmelden? Das muss nicht sein, oder? Falsch gedacht! Besteht die Absicht, mit einem Nebenjob ein regelmäßiges Zusatzeinkommen zu erwirtschaften, wirst du nämlich offiziell zum (Klein-)Unternehmer. Aber lass dich davon nicht abschrecken. Es ist nämlich weder zeit- noch kostenintensiv ein Gewerbe anzumelden. Im Detail erfährst du alles zu dem Thema hier.

 

Einkommensteuer

Egal, ob Vollzeitjob oder Nebenverdienst – in Deutschland muss jede berufliche Tätigkeit versteuert werden. Während das bei einem Neben- oder Minijob mit Arbeitsvertrag der Arbeitgeber übernimmt, trägst du bei einem selbstständigen Nebenverdienst die Verantwortung dafür. Solltest du mit deinem Nebenjob pro Jahr weniger als 410 Euro verdienen, musst du keine Steuern zahlen. Diese Grenze wird auch “Härteausgleichsbetrag” genannt. Sobald dein Verdienst über dieser Grenze liegt, musst du dein Einkommen in der Einkommensteuererklärung angeben. 

 

Buchhaltung

Das Thema “Buchhaltung” ist natürlich immens wichtig. Aber auch hier solltest du dich nicht abschrecken lassen – es ist weniger kompliziert, als man denkt. Denn als Kleinunternehmer kannst du deinen Gewinn ganz einfach im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung (kurz "EÜR") ermitteln. Hierfür ist es dennoch wichtig, dass du deine Rechnungen und Belege an einem Ort und gebündelt sammelst und aufbewahrst. Deine Einnahmen innerhalb eines Geschäftjahres müssen nämlich in der EÜR erfasst werden. Hierfür stellst du einfach deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber – das geht sogar mit Hilfe einer Tabellenkalkulation, es gibt aber auch ein großes Angebot von teilweise sogar kostenloser Software.

Der Gewinn, der sich aus dieser auch als "einfachen Buchführung" bezeichneten Buchführungsfom ergibt, fließt in deine Einkommensteuererklärung ein.

 

Gewerbesteuer

Da du dein Gewerbe als Nebenjob betreibst, wird die Gewerbesteuer zunächst keine Rolle für dich spielen. Erst wenn dein Gewinn über 24.500 Euro liegt, fällt Gewerbesteuer an. Im Gegensatz zum oben genannten Härteausgleichsbetrag, handelt es sich bei der Gewerbesteuer übrigens um einen Freibetrag. 

 

Krankenversicherung

Seit 2009 ist jeder Mensch in Deutschland dazu verpflichtet, krankenversichert zu sein. Höchstwahrscheinlich bist du schon durch deinen Hauptjob krankenversichert. Über diese Versicherung hinaus musst du keine weitere Krankenversicherung abschließen. Drei Dinge gibt es allerdings zu beachten:

  • Wenn du hauptberuflich Arbeitnehmer bist, muss auch deine Krankenkasse der Ansicht sein, dass dein selbstständiger Nebenjob tatsächlich nebenberuflich ist. Als Faustregel gilt: Die wöchentliche Arbeitszeit für den Nebenverdienst muss unter 18 Stunden pro Woche betragen. Allerdings entscheidet hier immer der Einzelfall.
  • Wenn du familienversichert bist, darfst du monatlich nicht mehr als 435 Euro hinzuverdienen.
  • Als Student darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ansonsten verlierst du den Studentenstatus - und damit auch die Mitgliedschaft in einer studentischen Krankenversicherung.

 

Rentenversicherung

Grundsätzlich gilt, dass Selbstständige nicht rentenversicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass du im Rahmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen musst. Doch da es nur selten eine Regel ohne Ausnahmen gibt, trifft dieser Grundsatz auf folgende Personengruppen nicht zu: Lehrer, Dozenten, Handwerker und Musiker müssen eine Rentenversicherung abschließen. 

 

Sonstige Versicherungen

Wer sich lediglich nebenberuflich selbstständig betätigt, wird wahrscheinlich den Abschluss einer Unfall- oder gar Betriebshaftpflichtversicherung für überflüssig halten. Insbesondere für alle, die von zu Hause aus Geld verdienen, sind diese Versicherungen nicht unbedingt nötig. Dennoch: Wer die nebenberufliche Selbstständigkeit außer Haus ausübt, sollte durchaus über eine Zusatzversicherung nachdenken. 

 

Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz

Grenzenlose Freiheit oder moderne Sklaverei? Als selbstständiger Nebenjobber hast du keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Auf der anderen Seite genießt du maximale Flexibilität und Unabhängigkeit - schließlich bist du nicht an die Strukturen eines Arbeitgebers gebunden. 

Fest steht: Beide Arbeitsmodelle bringen Vor- und Nachteile mit. Ob dir das Dasein als selbstständiger Nebenjobber gefällt, hängt schlussendlich von deinem Typ ab. Dir sind Selbstbestimmtheit und Freiheit wichtiger als Sicherheit und Beständigkeit? Dann kannst du als Freiberufler bequem dein Geld zuhause verdienen. 

 

 

 

 

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