NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

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Nebenjobs liegen voll im Trend. Viele Studenten, Schüler, Arbeitnehmer und Arbeitssuchende wollen sie. Doch  möchten viele von ihnen nicht umbedingt fest angestellt sein, sondern lieber selbst entscheiden können, wann und wo sie einer Tätigkeit nachgehen. Doch wissen viele Menschen nicht, wie es sich mit den Steuern verhält, wenn man auf selbstständiger Basis Mikrojobs übernimmt oder online Geld verdienen will. Und muss man ein Gewerbe anmelden, wenn man an Online-Umfragen teilnimmt?

Deshalb gehen wir in diesem Artikel auf Fragen rund ums Thema Selbstständigkeit und Nebenjob ein.

Wann betreibe ich nebenberuflich ein selbstständiges Gewerbe?

Viele wissen es nicht, aber wer nicht angestellt ist und mit seiner Arbeitsleistung regelmäßig Geld verdient, betreibt ein Gewerbe. Selbst, wenn man nur Mikrojobs ausübt und der Verdienst entsprechend gering ausfällt, müssen bei diesen selbstständigen Tätigkeit Steuern und Co. berücksichtigt werden. Es spielt auch keine Rolle, ob du online oder offline Geld verdienen willst, denn eine Arbeit, der du des Öfteren selbständig nachgehst, ist und bleibt ein Gewerbe. 

Dieses Gewerbe musst du natürlich auch anmelden und den Gewinn daraus in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Denn andernfalls würdest du einer sogenannten Schwarzarbeit nachgehen und diese ist gesetzeswidrig.

Daher solltest du einige Aspekte bezüglich Gewerbeanmeldung, Steuern, Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung kennen.

Wie kannst du ein nebenberufliches Gewerbe anmelden?

Wer für seinen Nebenjob ein Gewerbe anmelden möchte, beantragt ganz einfach einen Gewerbeschein bei der örtlichen Gewerbemeldestelle. Das Gewerbeamt ist ein Teil der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und ist deshalb meistens in deren Gebäuden ansässig.

Für die Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die von Gewerbeamt zu Gewerbeamt unterschiedlich sein kann: Von Kosten zwischen 15 und 65 Euro kannst du ausgehen. Die Gewerbeabmeldung an sich ist hingegen meist kostenfrei.

Die Anmeldung eines Gewerbes muss übrigens nicht in jedem Fall persönlich vor Ort erfolgen. Viele Gewerbeämter bieten dir die Möglichkeit, dein Gewerbe auch online anzumelden.

Weitere Infos zur Gewerbeanmeldung für den Nebenjob findest Du in unserem Nebenjob Blogpost: Für den Nebenjob ein Gewerbe anmelden: Das müssen Sie wissen 

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn du im Nebenjob selbstständig bist?

Falls du über deinen Ehepartner oder deine Eltern als Familienmitglied mitversichert bist, musst du eine Einkommensobergrenze beachten, damit du nicht aus der Familienversicherung fällst. Im Jahr 2018 lag diese Grenze bei insgesamt 435 Euro monatlich. Diese wird aber jedes Jahr aufs Neue festgelegt. 

Wenn du hingegen hauptberuflich als Angestellter arbeitest und auf selbständiger Basis einem nebenberuflichen Gewerbe nachgehst, bist du bereits über deinen Hauptjob krankenversichert. Die Entscheidung, ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig bist, trifft übrigens die gesetzliche Krankenkasse.

 

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Steuern zahlen auf den Nebenverdienst: Wie sieht es mit der Einkommensteuer aus?

Der steuerliche Grundfreibetrag für Ledige liegt (Stand 2019) bei 9.168 Euro - für Verheiratete ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch. Wenn dein Gesamteinkommen während eines Kalenderjahres unterhalb dieses Freibetrags liegt, brauchst du keine Steuern auf deine Einkünfte zahlen. Speziell für Studenten und Schüler ist der steuerliche Grundfreibetrag interessant. Denn diese Personengruppen verdienen oftmals – ob nun online oder offline, im Ferienjob oder mit einem festen Nebenjob - weniger Geld als der Grundfreibetrag erlaubt und bekommen die gezahlten Lohnsteuern komplett mit der Steuererklärung zurückerstattet.

Beachte, dass bei der Ermittlung des Gesamteinkommens alle deine Einkünfte zusammengerechnet werden: Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit werden beispielsweise mit deinem Einkommen als Arbeitnehmer oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammengerechnet.

Wenn du für deinen Nebenjob ein Gewerbe angemeldet hast, musst du bei der Einkommensteuererklärung die Anlage G ausfüllen – Freiberufler füllen hingegen die Anlage S aus. Dort geben diese Personen den von ihnen erzielten Gewinn an.

Gibt es andere Steuern, mit denen du als nebenberuflicher Selbständiger rechnen musst?

Als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro musst du die Umsatzsteuer nicht auf deinen Rechnungen angeben. In diesem Fall kannst du nämlich von der so genannten „Kleinunternehmerregelung“ Gebrauch machen. Das erspart den  bürokratischen Aufwand. Falls du auf der Rechnung aber die Umsatzsteuer aufführst, musst du diese mit dem Finanzamt abrechnen.

Außerdem gibt es die Gewerbesteuer – für selbstständige Nebenverdienste ist diese meistens nur in der Theorie relevant. Denn erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 24.500 Euro muss diese gezahlt werden. Freiberufler sind hingegen davon komplett befreit.

Brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Auch wenn du einen Nebenverdienst auf selbstständiger Basis erzielst, wird die Betriebshaftpflichtversicherung nur in Ausnahmefällen für dich von Relevanz sein. Wer ein Gewerbe angemeldet hat und nebenberuflich  Online-Umfragen beantwortet, Mikrojobs von unterwegs übernimmt oder ob du dich als Texter versuchst, benötigst du eine solche Versicherung nicht. Allerdings gibt es Berufsgruppen, für die der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll oder sogar notwendig ist. Beispielsweise trifft dies auf die Reinigungskräfte zu, die Aufträge über ein Putzhilfe-Buchungsportal erhalten. Auch wer Produkte herstellt und diese über einen Online-Marktplatz verkauft, benötigt eine solche Versicherung. Denn wenn bei dem Kunden durch das Produkt ein Schaden entsteht, kommst du dafür auf.

 

 

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