NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

UnterschriftWer die Kündigung seines Minijobs plant, muss hierbei zwingend einige Dinge beachten.

Wer im Nebenjob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber – das gilt für die Regelungen zur Kündigung genauso wie für Urlaub, Krankheit oder Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Des Öfteren trennen sich auch die Wege von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das gilt für Vollzeitbeschäftigte ebenso wie für Nebenjobber. Möglicherweise hast du rein gedanklich als Teilzeitkraft oder geringfügig Beschäftigter kein Problem damit zu kündigen, doch so einfach wie es scheint, ist es in der Realität nicht. Falls du Schwierigkeiten damit hast, bist du kein Einzelfall, denn auch zahlreiche andere Berufstätige kämpfen mit dieser Herausforderung. Bei einer Kündigung, egal ob Nebenjob, Minijob oder andere Stelle, muss einiges beachtet werden, damit diese formell korrekt und rechtswirksam ist. 

Da du wahrscheinlich als Nebenjobber ein Kündigungsschreiben nicht täglich verfasst, läufst du Gefahr, Formfehler zu begehen. Um das zu vermeiden, findest du im folgenden Beitrag eine Zusammenstellung aller Infos, die du rund um’s Thema Minijob und dem Austritt aus diesem kennen solltest.

Nebenjob kündigen: Was musst du beachten?

Du musst auch  beim Nebenjob oder Minijob die Kündigung grundsätzlich   in schriftlicher Form einreichen, denn mündliche Kündigungen sind vor dem Gesetz nichtig. Es reicht also keinesfalls aus, deinem Chef zu sagen, dass du kündigst. Außerdem musst du dein Kündigungsschreiben auf Papier schreiben bzw. drucken und unterschreiben. Wenn du deinem Arbeitgeber das Dokument per E-Mail oder sogar „einfach mal kurz“ via Whatsapp zukommen lässt, hast du bereits einen Fehler gemacht – gleiches gilt natürlich auch, wenn dir umgekehrt  dein Chef auf digitalem Wege kündigt.

Gib im Schreiben zusätzlich deinen Namen und deine Anschrift an, sowie die vollständigen Daten des Empfängers. Neben dem Datum und dem Betreff „Kündigung meines Arbeitsvertrages“, führst du das Ende deines Arbeitsverhältnisses auf und schreibst „hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum einfügen]“ oder alternativ „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Wenn du  eine fristgerechte Kündigung ausspricht oder einreichst, musst du keinen Kündigungsgrund angeben. Anders verhält sich das bei einer  außerordentlichen Kündigung. In einem solchen Fall musst du wichtige Gründe angeben. In deinem Kündigungsschreiben kannst du außerdem um eine schriftliche Eingangsbestätigung und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bitten -  denn darauf hast du Anspruch! Denk daran: Das Arbeitszeugnis könnte für die kommende Bewerbungsphase von Vorteil sein.

 

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Auch für Minijobs gibt es Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist, die du als Minijobber beachten musst, steht in deinem Arbeitsvertrag. Falls dort nichts angegeben ist, kommen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Tragen. Laut BGB beträgt diese vier Wochen. Kündigen kann man den Nebenjob sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers jeweils zum 15. oder zum Ende eines Monats. Je länger man in einem Unternehmen arbeitet, desto länger wird aber auch der Zeitraum der Kündigungsfrist:

  • Nach zwei Jahren kann nur noch zum Monatsende gekündigt werden.
  • Nach fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, wobei die Kündigung ebenfalls nur zum Monatsende ausgesprochen werden kann. 
  • Die Kündigungsfrist steigert sich, bis nach 20 Jahren eine Frist von sieben Monaten erreicht ist. (Alle Infos dazu im Detail findest du hier
  • Wer noch in der Probezeit ist, kann innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Im Arbeitsvertrag können allerdings auch andere Fristen als die gesetzlichen vereinbart worden sein – diese können sowohl einen längeren als auch einen kürzeren Zeitraum abdecken. Eine Vielzahl von Betrieben ist außerdem an einen Tarifvertrag gebunden, der für ihre Branche abgeschlossen wurde – hier kann ebenfalls eine von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Frist vereinbart worden sein.

Wer einen so genannten kurzfristigen Minijob ausübt, braucht keine Kündigungsfristen zu beachten, denn diese Beschäftigungsverhältnisse sind bereits im Vorfeld befristet und enden automatisch zum Datum, welches im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Auf der anderen Seite kann ein solcher kurzfristiger Minijob normalerweise auch nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, dass dies explizit im Arbeitsvertrag zugelassen worden ist.

Eventuell kannst du dir eine Kündigung ersparen, denn ein Arbeitsverhältnis lässt sich auch durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Im Gegensatz zur Kündigung bietet eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auch Vorteile für beide Seiten.

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Der Aufhebungsvertrag als Alternative

Mit einem Aufhebungsvertrag kannst du eine Kündigung umgehen: Ein Aufhebungsvertrag stellt eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Es wird darin vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, im gegenseitigem Einvernehmen, beendet wird – es handelt sich also um eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Da es sich nicht um eine Kündigung handelt, muss auch keine Kündigungsfrist beachtet werden, aber der Kündigungsschutz entfällt ebenfalls. Übrigens bedarf auch der Aufhebungsvertrag der Schriftform und kann nicht mündlich vereinbart werden.

Ist eine fristlose Kündigung im Minijob möglich?

Da bei einer außerordentlichen Kündigung keine Frist eingehalten werden muss, wird diese Kündigungsart auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Diese Art der Kündigung ist bei einem Nebenjob natürlich ebenso möglich wie bei einer Vollzeitbeschäftigung, denn es gilt gleiches Recht für alle. Du musst  hierfür schon wirklich triftige Gründe haben – und diese im Kündigungsschreiben auch angeben. Dass du plötzlich eine einmalige Möglichkeit bekommen hast, im Ausland zu arbeiten und deshalb den Job vorzeitig beenden musst, wird als Begründung genauso wenig ausreichen

Ausreichend triftige Gründe für eine fristlose Kündigung können vorliegen, wenn:

  • Du sexuell belästigt wirst 
  • Du ein Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz bist
  • Dein Arbeitgeber (trotz Abmahnung) mit den Gehaltszahlungen erheblich im Rückstand ist. 
  • Wenn es auf der Arbeit grobe Verstöße gegen den Arbeitsschutz gibt
  • Du tätlichen Übergriffen ausgesetzt bist 

Einer fristlosen Kündigung muss im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Außerdem muss sie innerhalb von zwei Wochen, nach dem die Kündigungsgründe bekannt geworden sind, zugestellt sein.

Ebenso wird bei dieser Form der Kündigung immer der Einzelfall betrachtet. Es gibt also keine allgemeingültigen Gründe, die du für eine außerordentliche Kündigung anführen kannst. Es muss dir als kündigender Seite auch nicht mehr zumutbar sein, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist abzuwarten. Ob der angeführte Kündigungsgrund wirklich ausreicht, wird unter objektiver Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner beurteilt.

 

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