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NebenjobWenn ein Teilzeitjob nicht reicht, kannst du auch zwei Teilzeitjobs anstelle einer Vollzeitstelle ausüben. 

Teilzeitarbeit erfreut sich immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Teilzeitjobs nahezu verdoppelt, während die Zahl der Vollzeitstellen rückläufig ist. In Deutschland üben fast 40 Prozent der Arbeitnehmer, einen Teilzeitjob aus. Das ergibt umgerechnet 15 Millionen Menschen, die hierzulande so in Lohn und Brot stehen.

Die Gründe in Teilzeit zu arbeiten sind übrigens von Geschlecht zu Geschlecht unterschiedlich: Während die Verkürzung der Arbeitszeit bei Frauen meist familiäre Gründe hat, liegt bei Männern der Grund häufiger darin, dass sie keinen Job in Vollzeit erhalten.

Was ist ein Teilzeitjob?

„Teilzeit“ bedeutet, dass du weniger als die im Normallfall tariflich oder vertraglich vereinbarten Stunden arbeitest. Demzufolge zählen zu Teilzeitbeschäftigten alle Berufstätige, die ihren Job nicht in Vollzeit ausführen. Deshalb sind es in Deutschland auch mehr als die sieben Millionen Minijobber.

Da es sich bei Minijobs jedoch um eine besondere Form von Teilzeitarbeit handelt, haben wir in diesem Artikel die Minijobs aus der Betrachtung herausgenommen.

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte von Teilzeitarbeit. Die dort anfallenden Steuern bzw. die Abzüge, die sich bei zwei sozialversicherungspflichtigen Nebenstellen ergeben sowie die Kombinationsmöglichkeiten von Teilzeitjobs und Minijobs.

Zwei Teilzeitstellen – geht das überhaupt?

Grundsätzlich ist es kein Problem, zwei Teilzeitjobs gleichzeitig auszuführen. Allerdings solltest du, bevor du einen 2 Teilzeitjob annimmst, einen Blick in den Arbeitsvertrag des ersten Jobs werfen. Denn dort könnte vertraglich festgehalten sein, dass du deinen Arbeitgeber, vor der Aufnahme einer weiteren Tätigkeit, über dein Vorhaben zumindest informieren musst, wenn du nicht sogar dessen Zustimmung benötigst.

Nachdem nun dein erster Arbeitgeber zugestimmt hat, muss auch der zweite, neue Arbeitgeber sein Einverständnis geben, dass du zwei Teilzeitjobs gleichzeitig ausübst.

Aber auch als Teilzeitangestellter darfst du die im Arbeitszeitgesetz festgelegte maximal erlaubte Arbeitszeit nicht überschreiten. Laut gesetzlicher Vorgabe darf die durchschnittliche Arbeitszeit je Werktag nicht über acht Stunden hinausgehen. Zeitweilig darf sie zwar auf 60 Wochenstunden beziehungsweise 10 Stunden pro Tag erhöht werden, dies allerdings nur, sofern du innerhalb eines Halbjahres die wöchentliche Arbeitszeit wieder auf 48 Stunden ausgleichst.

Rein rechtlich ist es also möglich, zwei Teilzeitstellen anzunehmen. Wie sinnvoll es andererseits ist, zwei Teilzeitjobs - anstelle einer Vollzeitstelle - auszuüben, kann im Grunde nur jeder für sich selbst einschätzen, das hängt vor allem von der jeweiligen Situation des Individuums ab.

 

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Zwei Teilzeitjobs als Student 

Auch als Student darfst du 2 Teilzeitjobs annehmen, vorausgesetzt, die beiden Arbeitgeber haben, wie oben beschrieben, nichts dagegen. Für Studenten ist jedoch ein zweiter Aspekt von Bedeutung: Damit du auch nach dem Gesetz ein Student bist, darfst du als Immatrikulierter, mit beiden Jobs zusammen, nur 26 Wochen innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres) mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Zeiträume sind aber nicht frei wählbar sondern klar definiert.  

Ein Student, der mehr arbeitet, läuft Gefahr, bei einer Betriebsprüfung, nachträglich als voll versicherungspflichtig eingestuft zu werden. Das geht in der Regel mit einer Beitragsnachforderung einher. Arbeitsrechtlich gilt man bei Überschreitung der Stundenzahl nämlich nicht mehr als “ordentlicher Student”, weil in diesem Fall das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. 

Viele weitere Infos zum Thema Studentenjobs findest du unter anderem in unseren Artikeln: Welche Regelungen du als Student bei deinem Nebenjob beachten solltest oder Semesterferienjob: So können Studenten während der Ferien Geld verdienen

In welche Steuerklasse fällt der 2. Teilzeitjob?

Der zweite Teilzeitjob wird über Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet; und das bedeutet hohe Steuerabzüge. Das liegt daran, dass bei Steuerklasse 6 keine Freibeträge angewendet werden, wie beispielsweise bei Steuerklasse 1 der Kinderfreibetrag, der Grundfreibetrag, die Arbeitnehmerpauschale oder Sonderausgabenpauschale.

Die Steuerklasse 6 wird auf das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers angewendet, sofern es sich nicht um einen Minijob handelt. Der erste Teilzeitjob dagegen wird, je nach persönlichem Familienstatus, über eine der anderen Steuerklassen abgerechnet.

Wenn sich bei deiner Einkommensteuererklärung im Folgejahr herausstellt, dass du unterm Strich zu viel Lohnsteuer eingezahlt hast, bekommst du das Geld zurückerstattet. Wie sehr sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, kannst du im Beitrag 300 Euro (oder sogar mehr) in einer Stunde verdienen? So einfach kann das sein nachlesen.

Zwei Teilzeitjobs + ein Minijob: Geht das?

Grundsätzlich ist das Möglich! Wer mit zwei sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigungen noch nicht ausgelastet ist, kann zusätzlich noch einem 450-Euro-Minijob nachgehen. Die Betonung, ganz unabhängig vom Verdienst, liegt aber auf einem. Denn während mehrere 450-Euro-Minijobs gleichzeitig bis zum Erreichen des Maximalverdienstes von 450 Euro im Monat kombinierbar sind, dürfen Arbeitnehmer, die bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, nur einen einzigen Minijob annehmen. Ein zusätzlicher kurzfristiger Minijob wird dir aber gestattet. Bei diesem Job fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, er würde aber, wie der zweite Teilzeitjob, auch über Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet.

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