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Arbeitsrecht und Urlaub im Nebenjob

Urlaubsreif, dieses Gefühlen kennt wohl jeder Mensch. Jemand der neben dem Hauptjob zusätzlich auch noch einen Nebenjob ausführt, freut sich aber sicher noch mehr auf den nächsten Urlaub - wann immer er auch sein mag. Denn Zweitjob bedeutet Doppelbelastung, Absprache mit unterschiedlichen Vorgesetzten und Kollegen und kaum Freizeit und Erholungsphasen. Da wird die Planung des Urlaubs erstmal schwierig und steht oftmals hinten an, weil man mit Haupt- und Nebenjob gerade mal so über die Runden kommt. Doch das Arbeitsrecht sieht auch einen Urlaubsanspruch im Nebenjob vor. Jeder Berufstätige in Deutschland hat das Recht darauf, egal was für einen oder wie viele Jobs er ausführt. Denn die Akkus wieder aufladen und die Seele baumeln lassen, muss jeder Mensch mal.

Damit du demnächst auch deinen Urlaub in Anspruch nehmen kannst und keine Probleme bekommst, geben wir dir in diesem Artikel einen Überblick über den Urlaubsanspruch laut Arbeitsrecht an die Hand. 

Hat jeder einen Urlaubsanspruch?

Ausnahmslos jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer, egal, ob er einen Minijob, Nebenjob oder Hauptberuf ausübt, zum Zwecke der Erholung freigestellt wird, aber sein Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt werden muss.Die Mindestansprüche die jedem Arbeitnehmer zustehen sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) klar definiert. 

 

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Ab wann kannst du Urlaub im Nebenjob nehmen?

Das man nicht am ersten Arbeitstag schon Recht auf Urlaub hat, liegt auf der Hand. Urlaubsanspruch hast du erst nach sechs Monaten, so sieht es das Bundesurlaubsgesetz vor. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, egal, ob Nebenjob oder andere Art der Beschäftigung. Innerhalb dieser Zeit, sammelst du aber schon Urlaubstage an. Pro Monat ist das 1/12 des Jahresurlaubs.Auch wenn dir in diesem Zeitraum der volle Urlaubsanspruch nicht zusteht, kannst du deinen Urlaub aber anteilsmäßig beantragen. Hast du beispielsweise drei Monate gearbeitet, kannst du 3/12 des Jahresurlaubs nehmen.

Arbeitsrecht und Urlaub im Nebenjob

Wie viel Urlaub steht dir gesetzlich mindestens zu?

24 Werktage – so hoch liegt laut § 3 Bundesurlaubsgesetz der gesetzliche Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub im Jahr. 24 Werktage aber auch nur, wenn du von Montags bis Samstags arbeiten würdest. Als Werktag gelten dabei alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Falls dein Betrieb also nur fünf Tage die Woche geöffnet hat und du jeden Tag arbeiten würdest, hast du Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr. Das kommt daher, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch von Werktage in Arbeitstage umgerechnet wird. Arbeitest du also in deinem Nebenjob durchschnittlich 3 Tage die Woche, stehen dir 12 Tage Urlaub im Jahr zu. 

Auch den Urlaubsanspruch selbst  zu berechnen ist nicht schwierig: Multipliziere die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mit 4 (Wochen gesetzlicher Mindesturlaub),  um ein Ergebnis zu erhalten.

Da Nebenjobs in der Regel nicht jeden Tag in der Woche ausgeführt werden, haben wir eine kleine Urlaub-Umrechnungstabelle erstellt:

Arbeitstage pro Woche

Urlaubstage pro Jahr

6

24

5

20

4

16

3

12

2

8

1

4

Kannst du frei entscheiden, wann du deinen Urlaub nimmst?

Völlig frei ist die Entscheidung keinesfalls. Denn du kannst dir den Urlaub nicht einfach nehmen, sondern er wird dir auch im Nebenjob vom Arbeitgeber gewährt. Willkürlich kann dein Arbeitgeber aber auch nicht entscheiden, wann du deinen Urlaub zu nehmen hast. Normalerweise stellst du einen Antrag auf Urlaub beim Vorgesetzten, Arbeitgeber oder bei der Personalabteilung. Liegen keine dringenden betrieblichen Gründe oder “sozial schutzwürdigen” Belange von anderen Kollegen vor, muss deine Firma dir den Urlaub wie gewünscht genehmigen. Was du auf keinen Fall machen solltest, ist in Eigenregie deinen Urlaub anzutreten. Eine Selbstbeurlaubung ist nämlich ein handfester Kündigungsgrund.

Darf dein Chef den gewährten Urlaub widerrufen?

Einmal gewährter Urlaub ist in der Regel unwiderruflich. Falls dein Chef den bereits genehmigten Urlaub zurückzieht, darfst du ihn aber nicht einfach so trotzdem antreten, sondern musst deinen Urlaubsanspruch - auch im Falle eines Nebenjobs - vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Darf  dein Chef dir vorschreiben, wann du Urlaub nehmen musst?

Ja, das darf er tatsächlich. Zu Beginn eines Jahres hat der Arbeitgeber das Recht, einen Betriebsurlaub für seine Beschäftigten zu bestimmen und diese Vorgabe ist entsprechend für alle Angestellten verbindlich. Allerdings darf höchstens 3/5 vom bestehenden Urlaubsanspruch auf diese Art vorgeschrieben werden. Der Resturlaub muss den Beschäftigten zur freien Planung zur Verfügung stehen.

Krankschreibung im Urlaub: Wie wirkt sich das auf deinen Urlaubsanspruch aus?

Falls du  während des Urlaubs krank wirst und deinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegst, tauschst du im Prinzip Krankheitstage gegen Urlaubstage. Denn ab diesem Tag bist du formell nicht mehr im Urlaub, sondern krank: Diese Krankheitstage werden nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Du erhältst deine Urlaubstage damit quasi zurück und kannst sie dann an anderer Stelle offiziell nehmen. 

 

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Lässt sich auch im Nebenjob der Urlaubsanspruch auf das nächste Jahr übertragen?

Im Grundsatz muss der Urlaub im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden, andernfalls verfällt der Anspruch auf den Resturlaub. Eine Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr ist arbeitsrechtlich nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn aufgrund der Auftragslage dein Arbeitgeber dir keinen Urlaub gewähren kann und du daraufhin erst im nächsten Jahr deinen Urlaubsanspruch geltend machen kannst.Das gilt übrigens auch für den Fall, dass du dich noch in der oben beschriebenen Wartezeit befindest.

Was passiert im Fall einer Kündigung mit dem Resturlaub?

Auch hier gibt es im Arbeitsrecht eine klare Regel: Im Bundesurlaubsgesetz ist vorgeschrieben, dass, wenn du zum Zeitpunkt der Kündigung noch Resturlaub hast, diesen aber nicht mehr vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nehmen kannst, dein restlicher Urlaubsanspruch  „abgegolten“ – also ausbezahlt - werden muss.

Kannst Du dir den Urlaubsanspruch auszahlen lassen?

Normalerweise ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen, dass du deinen Urlaub zu Geld machen kannst: Urlaub soll der Erholung dienen und nicht gegen Geld eingetauscht werden. Mitunter können aber zustehende Urlaubstage nicht genommen werden. In diesem Fall kann der offene Urlaubsanspruch - auch im Nebenjob - gegen Bares eingetauscht werden. Wieviel Geld dir zusteht, kannst du anhand dieser Umrechnungsformel berechnen: 

Wöchentlicher Arbeitslohn / Anzahl der Arbeitstage pro Woche an denen du Urlaub genommen hättest

Tipp: Dabei wird das letzte Kalendervierteljahr, also die letzten 13 Wochen, deiner Arbeit, zugrunde gelegt. 

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