NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

20180905-30461-ft7vms_1536128671.jpg

Unsere Arbeitswelt verändert sich täglich, denn es kommen beinahe im Minutentakt neue Möglichkeiten zum Geld verdienen hinzu. Das hängt vor allem auch mit der Digitalisierung zusammen. Sei es Online-Handel, Webseiten testen, Datenerfassung oder das Schreiben von Texten - immer mehr Nebenjobs kannst du ohne einen tatsächlichen Arbeitgeber in Eigenregie ausüben und damit Geld verdienen. Nicht jeder, der sich seinen Nebenverdienst selbstständig erarbeitet, ist mit einem persönlichen Projekt unterwegs oder setzt seine eigene Geschäftsidee in die Tat um. Was jedoch all diese selbstständigen Tätigkeiten gemeinsam haben, ist ein Gewerbeschein. Denn damit auch alles mit richtigen Dingen zugeht und nicht irgendwann die Steuerfahnder bei dir klingeln, ist es wichtig, dass du ein Gewerbe anmeldest. Wie das geht und was du dabei beachten musst, erfährst du hier! 

 

Grundsatz: Ein regelmäßiges Einkommen bedeutet Gewerbeschein  

Ein Gewerbe musst du dann anmelden, wenn du mit deiner Arbeit regelmäßige Gewinne erzielst. Das ist unabhängig davon, ob du kleine Aufgaben für einen oder mehrere Auftraggeber erledigst, oder an deiner eigenen Geschäftsidee feilst. Wenn du kein Kleingewerbe angemeldet hast, kannst du auch keine Rechnungen ausstellen und dann kommt auch kein Geld rein. So einfach ist das! Ausnahmen von der Regel gibt es aber natürlich trotzdem. Zu diesen gehören Dozenten, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, Erzieher, Altenpfleger und Tagesmütter. Sie alle fallen in die Kategorie freiberuflich und müssen daher kein Gewerbe anmelden - auch nicht im Nebenjob

 

Wo und wie meldet man ein Gewerbe an

Für die Anmeldung eines Kleingewerbes braucht es in der Regel nicht viel. Du solltest deinen Personalausweis oder Reisepass zur Hand haben und schon kann es losgehen. Die zuständige Gewerbebehörde hängt davon ab, wo du deine Betriebsstätte hast. Arbeitest du von Zuhause aus, dann ist es die Behörde deines Wohnortes. Hast du anderswo ein Büro, einen Laden oder eine Werkstatt, dann musst du dich natürlich bei der Behörde vor Ort melden. In kleineren Städten findet sich die Gewerbestelle in der Regel in der Stadtverwaltung oder beim Einwohnermeldeamt. Für bestimmte Gewerbe ist es notwendig, gesonderte Qualifikationen oder eine Gewerbeerlaubnis vorlegen zu können. Darüber solltest du dich also auf jeden Fall im Vorhinein informieren. Völlig kostenlos geht so eine Gewerbeanmeldung leider auch nicht von statten. Je nach Region kann eine Gebühr zwischen 15 und 65 Euro anfallen. Gehe also sicher, dass du ausreichend finanzielle Mittel bei dir trägst. 

 

Du nähst süße kleine Dinge und verkaufst sie online? Gewerbeschein!

 

Gewerbeschein - Wieviel Zeit musst du einplanen? 

Wenn du für deinen Nebenjob ein Kleingewerbe anmelden möchtest, dann musst du dich auf keine allzu lange Vorbereitungszeit einstellen. In diesem Fall handeln die Behörden relativ zügig. Wie lange du natürlich vor Ort warten musst, bis du dran bist, können wir dir leider nicht vorhersagen. Wenn du allerdings alle Angaben gemacht und deine Anmeldegebühr bezahlt hast, erhältst du abgestempelt und unterschrieben deinen Gewerbeschein. Von jetzt an darfst du selbstständig und in Eigenregie Geld verdienen. Ja, so einfach kann es sein, einen Nebenjob als Gewerbe anzumelden! 

 

Du willst einen Nebenjob oder Minijob finden?

Du suchst einen Nebenjob oder Minijob in der Nähe? Bei uns kannst du viele Stellenangebote direkt in deiner Stadt finden. Bewirb dich heute und finde schnell genau den Nebenjob oder Minijob, der zu dir passt!

   

 

Kannst du ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden? 

Jein, lautet da die Antwort. Denn wenn du von vornherein planst, dauerhaft ein Einkommen mit deinem Nebenjob zu generieren, dann solltest du dein Kleingewerbe auch mit Beginn der Tätigkeit anmelden. In der Praxis kommt es allerdings vor, dass eine gewisse Verzögerung bei der Anmeldung toleriert wird. In der Regel wird eine Verspätung von bis zu drei Monaten noch nicht mit einem Bußgeld geahndet. Alles darüber hinaus kann dich aber teuer zu stehen kommen, daher lässt du es am besten gar nicht erst darauf ankommen und kümmerst dich rechtzeitig um deinen Gewerbeschein. Mehr Infos rund um das Thema rückwirkende Gewerbeanmeldung findest du hier: Muss ich für meinen Nebenjob ein Gewerbe anmelden? Und kann ich das auch rückwirkend machen?

 

Welche Angaben gehören ins Anmeldeformular?  

Im Gegensatz zu so manch einem anderen Behördenformular ist das Anmeldeformular für den Gewerbeschein relativ einfach und unkompliziert. Wichtig sind natürlich die Angaben zu deiner Person. Wenn du von Zuhause aus arbeitest, dann kannst du unter Betriebsstätte einfach deine Privatadresse angeben, sonst schreibst du einfach die Adresse deines Büros, Ladens o.Ä. an diese Stelle. Im Feld “Angemeldete Tätigkeit” wird es dann brenzlig, denn hier kommt es darauf an, dass du wirklich alle deine Tätigkeiten auflistest. Das bedeutet, dass du genau erklären musst, welche Produkte du herstellst und verkaufen möchtest, oder welche Dienstleistungen du in deinem Kleingewerbe anbietest. Natürlich kommt es vor, dass sich deine Tätigkeiten im Laufe der Zeit erweitern. Diese kannst du dann - gegen Gebühr, Überraschung! - ergänzen. Schließlich musst du nur noch angeben, dass du die genannte Tätigkeit vorerst nur als Nebenjob betreiben wirst, sofern das der Fall ist. Dafür musst du nicht mal zwingend Arbeitnehmer oder Freiberufler sein, auch als Rentner, Arbeitsloser oder Hausmann/frau kannst du auf diese Frage mit “Ja” antworten. 

 

Kleingewerbe - ja oder nein?  

Ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmeldest, macht durchaus einen Unterschied. Als Kleingewerbe profitierst du von einigen Regelungen, die speziell für Kleinunternehmer Vorteile bringen. So vereinfacht sich etwa die Abrechnung der Umsatzsteuer, da du diese nicht an das Finanzamt abführen musst. Das bedeutet auch, dass du dich nicht um eine Voranmeldung der Umsatzsteuer kümmern musst. Ob du mit deinem Nebenjob als Kleingewerbe geführt werden möchtest, kannst du ganz einfach auf dem Fragebogen angeben, den dir das Finanzamt nach Anmeldung deines Gewerbes zukommen lässt. Natürlich kann nicht jeder einfach so von dieser Sonderregel Gebrauch machen, denn es gibt Restriktionen. Nur kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die im Vorjahr oder im laufenden Jahr noch nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben und auch im kommenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen werden, können sich als Kleingewerbe anmelden. Für dich als Gewerbetreibender im Nebenjob ist ein Jahresumsatz von 50.000 Euro aber - Sorry - ohnehin eine Utopie. Daher solltest du auf jeden Fall von dieser Regelung Gebrauch machen. 

Damit ist eigentlich alles geklärt. Jetzt kannst du loslegen und dich mit deinem Nebenjob selbstständig machen. Wer weiß, vielleicht wirst du irgendwann ja so erfolgreich damit, dass es sogar zu deiner Haupttätigkeit wird. Doch auch, wenn dem nicht so ist oder du gar nicht so weit gehen möchtest, weißt du jetzt, wie du einen Nebenjob als Gewerbe anmelden kannst und damit richtig gut Geld verdienst! 

 

Das könnte dich auch interessieren:

Teile diesen Artikel

Beliebte Beiträge